Noch kein Beschluss über Gesetzentwurf zur Hochschuldienstrechtsreform
Berlin: (hib/MAR) Die Bundesregierung hat noch keinen Beschluss über einen Gesetzentwurf zur Umsetzung des Konzepts für die Hochschuldienstrechtsreform gefasst, erklärt sie in ihrer Antwort ( 14/5494) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/5361). Die Fraktion hatte sich nach den Übergangsregelungen für den wissenschaftlichen Nachwuchs in der genannten Reform erkundigt. Hierzu heißt es in der Antwort, der Regierungsentwurf werde eine angemessene Übergangsregelung vorsehen. Eine Überleitung von wissenschaftlichen Assistentinnen und Assistenten auf Juniorprofessuren sei nach dem derzeitigen Stand der Überlegungen nicht geplant, deren Bewerbung auf Juniorprofessuren solle jedoch nicht ausgeschlossen sein. Weiter sehe das Konzept für die Hochschuldienstrechtsreform im Zusammenhang mit der Neuordnung der Qualifizierung des wissenschaftlichen Nachwuchses keine Altersgrenzen vor.