hib-Meldung
101/2001
Datum: 04.04.2001
heute im Bundestag - 04.04.2001
Bundesdatenschutzgesetz soll geändert werden
14/4329) gegen die Stimmen von F.D.P. und PDS
bei Enthaltung der CDU/CSU zugestimmt. Angenommen wurden auch die
Änderungsvorschläge von SPD und Bündnisgrünen
zu Videoüberwachung, Chipkarte und einem freiwilligen
Datenschutzaudit, um vor allem den betroffenen Unternehmen eine
Zukunftsorientierung zu ermöglichen. Abgewiesen wurden dagegen
Änderungsvorschläge der Union und der PDS. Die
SPD-Fraktion bedauerte, dass es nicht gelungen sei, alle Fraktionen
zu einer Annahme des Gesetzentwurfs zu bewegen. Im
Datenschutzaudit, der freiwilligen Bereitschaft, sich
unangemeldeten Kontrollen zu unterziehen, sah sie ein wichtiges
Signal für Betriebe und Unternehmen. Nach Ansicht der
Bündnisgrünen ist das Audit das Gegenteil von staatlicher
Reglementierung. Vielmehr gewährleiste es die Demokratisierung
des Verfahrens. Von Seiten der CDU/CSU-Fraktion wurde betont, die
Umsetzung der Richtlinien sei ein gemeinsames Anliegen gewesen. Es
gebe jedoch keine Gemeinsamkeiten bei den Komplexen
Videoüberwachung und Datenschutzaudit. Die Wirtschaft
dürfe durch das Audit nicht zusätzlich finanziell und
personell bis hinunter zum kleinen Handwerker belastet werden. Hier
erzeuge der Gesetzgeber Druck, der nicht nötig sei und nicht
in die Zeit passe. Bei der Videoüberwachung bestünde
hingegen ein enormer Bedarf zur Gefahrenvorsorge und
Strafverhütung. Die dazu von der Union vorgelegten
Änderungsvorschläge bezeichnete hingegen die Koalition
als zu weitgehend. Die F.D.P. kritisierte sowohl die Eile des
Verfahrens als auch das "Aufsatteln" von Videoüberwachung,
Chipkarte und Audit. Nach ihrer Ansicht wäre eine umfassendere
Prüfung wünschenswert gewesen. Sie frage sich, was im
Schilde geführt werde, wenn doch Einigkeit darüber
bestehe, dass es der Regierung gelungen sei, die EU-Richtlinien
für die erste Stufe zur Einhaltung und Überwachung der
nationalen Vorschriften rechtzeitig und gut umzusetzen. Die PDS
kritisierte, die SPD hätte gut daran getan, nicht die alte
CDU/CSU-Initiative fortzuschreiben, sondern die Vorlage der
Bündnisgrünen aus der 13. Legislaturperiode als
Änderungsgrundlage zu übernehmen. In der Sache seien
institutionelle Rechte gegenüber dem Persönlichkeitsrecht
nicht festgeschrieben. Auch gebe es Hinweise, dass
unternehmerischen Interessen Vorrang vor dem persönlichen
Datenschutz gegeben werde.
Berlin: (hib/WOL) Zur Umsetzung einer EU-Datenschutzrichtlinie
soll das Bundesdatenschutzgesetz geändert werden mit dem Ziel,
ein einheitliches Datenschutzniveau zu schaffen. Der Innenausschuss
hat am Mittwochvormittag dem dazu von der Bundesregierung
vorgelegten Gesetzentwurf (
Quelle:
http://www.bundestag.de/aktuell/hib/2001/2001_101/01