Regierung will einen registergestützten üZensus vorbereiten
Berlin: (hib/WOL) Im Zuge von Planungen der Europäischen Union, in diesem Jahr einen EU-weiten Zensusäü vorzubereiten, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf ( 14/5736) vorgelegt. Danach soll aus Kosten- und Akzeptanzgründen keine herkömmliche volle Erhebung wie zuletzt bei der Volkszählung 1987 durchgeführt werden. Vielmehr soll durch Befragung aller Einwohner ein Zensus ermöglicht werden, der sich auf die Daten vorhandener Verwaltungsdateien stützt. Damit soll das Verfahren gegenüber einer herkömmlichen Zählung erheblich kostengünstiger gestaltet und die Bürger von der Auskunftspflicht entlastet werden. Die Regierung erklärt hierzu, ein derartiger Methodenwechsel bedürfe der Vorbereitung durch Tests, in denen die neuen Verfahren erprobt und weiterentwickelt würden. Der Gesetzentwurf biete die rechtliche Grundlage für diese Tests. Zur vorgesehenen Methodik wird erklärt, dass zur Datenerhebung Melderegister und die Dateien der Bundesanstalt für Arbeit für jeweils ausgewählte Gemeinden genutzt würden. Durch eine Stichprobenerhebung mit Befragung von Personen, die in den ausgewählten Regionen bzw. Gebäuden wohnten, solle die Qualität der aus den Registern gewonnenen Dateien und der angewandten statistischen Verfahren überprüft werden. Dabei solle auch erprobt werden, ob auf einen Teil der für die Testerhebungen vorgesehenen Hilfsmerkmale bei einem künftigen Gesamtzensus verzichtet und damit der Merkmalskatalog vermindert werden kann.
Durch eine Ergänzung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch soll vorgesehen werden, dass die Bundesanstalt für Arbeit befugt wird, die für die Erhebung erforderlichen Daten an die statistischen Ämter zu übermitteln. Betont wird dabei, dass sämtliche für den Test erhobenen Daten ausschließlich im Bereich der statistischen Ämter des Bundes und der Länder verarbeitet würden und der strikten statistische Geheimhaltung unterlägen. Eine Weitergabe und Verwendung der Daten zu Verwaltungszwecken ist nach dem Willen der Regierung unzulässig. Die Kosten des Verfahrens, dass am Donnerstag in erster Lesung im Parlament beraten wird, sind mit rund 38,7 Millionen DM angesetzt. Davon entfallen 11,6 Millionen DM auf den Bund und 27,1 Millionen DM auf die Bundesländer. Einmalige Kosten für die Programmierung entstünden Bund und Ländern dabei in einer Höhe von 3,5 Millionen DM.