Kriminalpolizeilicher Meldedienst "Staatsschutz" wird umgestaltet
Berlin: (hib/VOM) Bund und Länder haben sich nach Darstellung der Bundesregierung darauf verständigt, den bisherigen kriminalpolizeilichen Meldedienst "Staatsschutz" umzugestalten und zu verbessern. Dies geht aus der Antwort der Regierung ( 14/5773) auf eine Kleine Anfrage der PDS-Fraktion ( 14/5397) hervor. Zentrales Erfassungskriterium des neuen Meldesystems sei die "politische motivierte Tat". Als politisch motiviert gelte sie vor allem dann, wenn die Umstände der Tat oder die Einstellung des Täters darauf schließen ließen, dass sie sich gegen eine Person aufgrund ihrer politischen Einstellung, Nationalität, Volkszugehörigkeit oder Rasse richte. Weitere Kriterien seien Hautfarbe, Religion, Weltanschauung, Herkunft, sexuelle Orientierung dieser Person, eine Behinderung oder das äußere Erscheinungsbild sowie der gesellschaftliche Status. Die erfassten Sachverhalte würden unter verschiedenen Gesichtspunkten bewertet, so die Regierung. Dabei würden vor allem Feststellungen zur Qualität des Delikts, zur objektiven thematischen Zuordnung der Tat, zum subjektiven Tathintergrund, zur möglichen internationalen Dimension und zu einer eventuellen extremistischen Ausprägung der Tat getroffen. Diese differenzierte Darstellung ermögliche eine bedarfsorientierte Auswertung der Taten und bilde damit die Grundlage für den zielgerichteten Einsatz repressiver und präventiver Bekämpfungsmaßnahmen, heißt es in der Antwort. Die Diskussion zwischen Bund und Ländern über die neuen Erfassungskriterien dauere noch an. Ein abschließender Beschluss der Innenminister und Senatoren des Bundes und der Länder sei im Rahmen der Frühjahrskonferenz vorgesehen.
Auf die neue Regelung des bisherigen kriminalpolizeilichen Meldedienstes "Staatsschutz" geht die Regierung auch in ihrer Antwort ( 14/5732) auf zwei weitere Kleine Anfragen der PDS-Fraktion nach ausländerfeindlichen und rechtsextremistischen Ausschreitungen im Januar und Februar dieses Jahres ( 14/5291, 14/5487) ein. Mit dem neuen System werde sichergestellt, dass künftig politisch motivierte Straftaten bundeseinheitlich erfasst und bewertet würden. Die mit der Umstellung der statistischen Erfassung und Bewertung solcher Straftaten verbundenen Vorarbeiten seien noch nicht abgeschlossen. Es werde zwar seit Jahresbeginn vorläufig angewendet. Für Länder, in denen sich dies aber nicht habe realisieren lassen, bestehe die Möglichkeit der späteren Erfassung rückwirkend zum Jahresbeginn. Vereinzelt würden die Straftaten noch nach dem alten Meldesystem, teilweise bereits nach dem neuen erfasst, so die Regierung. Die Daten seien jedoch nicht kompatibel. Die ersten bundesweit aussagekräftigen Zahlen aus dem neuen Meldesystem würden voraussichtlich noch im April rückwirkend zum Jahresanfang vorliegen.