Regierung wird eventuelle Vorschläge zum Arbeitsgenehmigungsrecht prüfen
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung wird nach Vorliegen die Vorschläge der vom Bundesministerium des Innern berufenen unabhängigen Kommission "Zuwanderung" prüfen, auch die zur Gestaltung des Arbeitsgenehmigungsrechts. In ihrer Antwort ( 14/5868) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P. ( 14/5599) erklärt die Regierung weiter, sie werde dann gegebenenfalls die notwendigen Änderungen in die Wege leiten. Laut Antwort ist mit Einführung einer neuen Bestimmung in die Arbeitsgenehmigungsverordnung der Personalaustausch auf der Leitungsebene von international tätigen Unternehmen bereits erweitert worden. Auch die neuen Regelungen der Anwerbe-Stopp-Ausnahmeverordnung hätten zu einem besseren Austausch von Fachkräften geführt. Angaben der Bundesanstalt für Arbeit zufolge seien im Jahr 2000 für US-amerikanische Staatsbürger 1.689 Arbeitserlaubnisse erteilt worden. Dies seien 77 mehr gewesen als im Jahr davor.