Regierung kündigt Bericht zu Agrarversicherungssystemen an
Berlin: (hib/MAR) Das Verbraucherschutzministerium ist nach Angaben der Bundesregierung bemüht, rechtzeitig vor der Agrarministerkonferenz im September 2001 einen von den Ländern angeforderten Bericht zu den Möglichkeiten und Auswirkungen von so genannten Mehrgefahrenversicherungssystemen vorzulegen. Wie sie in ihrer Antwort ( 14/5904) auf die Kleine Anfrage der PDS ( 14/5683) zu den Möglichkeiten für ein staatlich gefördertes nationales Agrarversicherungssystem weiter mitteilt, soll der Bericht auch die Erfahrungen mit entsprechenden Versicherungssystemen weltweit und in der EU berücksichtigen.
In Deutschland werden der Antwort zufolge Witterungs- und Seuchenrisiken bislang, sofern sie nicht durch betriebliche Rücklagen abgepuffert werden, durch private Versicherungen oder gesetzlich begründete Tierseuchenkassen abgedeckt. Bei Katastrophen könne von Ländern Nothilfe zur Existenzsicherung gewährt werden, an der sich bei nationalen Katastrophen der Bund beteiligen könne. So seien zwischen 1990 und 2000 nach derzeit vorliegenden Angaben für Trockenschäden 214 Millionen DM durch den Bund und 223 Millionen DM durch die Länder sowie für Hochwasserschäden 45 Millionen DM durch die Länder bereitgestellt worden.
Die Begleichung von Schäden aus Naturkatastrophen sei grundsätzlich Sache der Länder. Die Gründe, warum diese von der Installation eines staatlichen geförderten Versicherungssystems für Landwirtschaftsbetriebe bisher keinen Gebrauch machen, seien ihr nicht bekannt, erklärt die Regierung. Sie halte ein System der Mehrgefahrenversicherung auch ohne finanzielle Beteiligung des Bundes für möglich und sehe deshalb keinen Anlass, konkrete Überlegungen zu erforderlichen Einsparungen an anderer Stelle anzustellen.