"Kuhfänger" an Fahrzeugen verbieten
Berlin: (hib/MIK) Zusätzliche Stoßstangen an Kraftfahrzeugen, sogenannte "Kuhfänger", sollten nach Auffassung der Mitglieder des Petitionsausschusses verboten werden. Deshalb beschloss der Ausschuss am Mittwochvormittag einvernehmlich, die zu Grunde liegende Eingabe dem Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) "zur Erwägung" zu überweisen und dem Europäischen Parlament zuzuleiten.
Der Petent bat in Eingabe darum, die "Kuhfänger" zu verbieten, da diese Stoßstangen bei Unfällen mit Fußgängern "schwere oder sogar tödliche Verletzungen" verursachen könnten. In der vom Petitionsausschuss eingeholten Stellungnahme führte das BMVBW aus, dass die Bundesregierung "mit Nachdruck" ihr Ziel verfolge, die Zahl der Verkehrsunfälle und besonders die Zahl der Getöteten und Verletzten weiter zu senken. Dabei setze sie unter anderem auch auf Maßnahmen der Verbesserung der Konstruktion oder der technischen Ausstattung der Fahrzeuge, um Fußgänger und Radfahrer bei Unfällen besser zu schützen. Das Ministerium wies jedoch darauf hin, dass nationale Regelungen auf dem Gebiet der technischen Vorschriften für Kraftfahrzeuge mit den Zielen des EG-Vertrages, technische Vorschriften zu vereinheitlichen und dadurch Handelshemmnisse zwischen den Mitgliedstaaten abzubauen, nicht vereinbar wären. Weiter führte die Regierung aus, dass zurzeit eine Richtlinie auf EU-Ebene zum Fußgängerschutz in Vorbereitung sei, die strengere Anforderungen hinsichtlich einer "fußgänger-freundlichen" Gestaltung der Frontpartie von Kraftfahrzeugen enthalten werde. Dies werde von der Bundesregierung unterstützt. Darüber hinaus habe die Europäische Kommission auf Initiativen Deutschlands und Großbritanniens das Thema "Frontschutzbügel an Geländewagen" wieder aufgegriffen und beabsichtige als zusätzliche kurzfristige Maßnahme eine Ergänzung der bestehenden EG-Richtlinie über vorstehende Außenkanten.
Die Mitglieder des Petitionsausschusses unterstützten grundsätzlich das Anliegen des Petenten. Sie hielten es für wichtig, dass die Bundesregierung alles in ihrer Macht stehende unternehmen soll, um hier drohende Gefahren für die schwächsten Verkehrsteilnehmer, die Fußgänger und hier besonders die Kinder, abzuwenden.