Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Den Rechtshilfeverkehr mit der Tschechischen Republik weiter vereinfachen und beschleunigen möchte die Bundesregierung. Sie legte dazu einen Ratifikations-Gesetzentwurf ( 14/6101) zu einem am 2. Februar 2000 in Prag unterzeichneten Vertrag vor. Dieser enthält den Angaben zufolge Regelungen zum unmittelbaren Geschäftsverkehr zwischen den Gerichten und sieht Erleichterungen bei der Sicherheitsleistung für die Prozesskosten und bei der Prozesskostenhilfe vor.