Auch Gästezimmer künftig statistisch erfassen
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung will das vor mehr als 20 Jahren in Kraft getretene Gesetz zur Neuordnung der Statistik über die Beherbergung im Reiseverkehr ( 14/6392) ändern. Daher sollen künftig neben den monatlichen Erhebungen der Zahl der Betten, der Gäste und deren Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben auch das Angebot an Gästezimmern in der Hotellerie und deren Belegung erfasst werden, wie aus ihrem Gesetzentwurf ( 14/6392) hervorgeht. Zur Begründung heißt es, in der betrieblichen Praxis sei die Zimmerbelegung der zentrale Maßstab der Kapazitätsauslastung. Im Übrigen verpflichte die EU ihre Mitgliedsländer, harmonisierte statistische Daten über das touristische Angebot und die touristische Nachfrage bereitzustellen. Namhafte Tourismusverbände forderten seit Jahren, als Nachweis der Kapazitätsauslastung auch die "Belegung der Gästezimmer" zu ermitteln. Dies sei auf der Grundlage des jetzigen Gesetzes nicht möglich. Die Erhebungen würden im Vergleich zur bestehenden Statistik dennoch netto zurückgehen, weil auf die bisher alle sechs Jahre angeordneten Kapazitätserhebungen und auf die Erhebung der Wohneinheiten im Bereich der Hotellerie verzichtet werde.
Der Bundesrat empfiehlt in seiner Stellungnahme, dass auch Betriebsteile als Erhebungseinheiten aufgenommen werden sollten. Damit werde sichergestellt, dass die Erfassung der touristischen Nachfrage sich nicht deutlich verschlechtert. Die im Entwurf vorgesehene Beschränkung auf Betriebe lasse zweifelhaft erscheinen, ob künftig auch Beherbergungsstätten von Unternehmen, deren wirtschaftlicher Schwerpunkt außerhalb des Gastgewerbes liege, aber auch von Verbänden, Parteien oder kirchlichen Einrichtungen erfasst werden. Auch diese Betriebsstätten sollten nach Meinung der Länderkammer in die Erhebung einbezogen bleiben. Bemängelt wird darüber hinaus der vorgesehene Wegfall der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen aus der Statistik. Damit würde das Kur- und Bäderwesen nicht mehr in der Statistik erscheinen, heißt es. Dies würde den Ländern wichtige Indikatoren für ihre Regionalpolitik vorenthalten. Das Kostenargument könne die Streichung nicht rechtfertigen, weil es sich dabei bundesweit nur um knapp 1.200 Sanatorien und Kurkliniken bei insgesamt mehr als 55.000 Berichtspflichtigen zur Beherbergungsstatistik handele. Gerade Sanatorien und Kurkliniken zeichneten sich durch die "beste Meldemoral" aus.
In ihrer Gegenäußerung hält die Bundesregierung die Aufnahme von Betriebsteilen in das Gesetz nicht für erforderlich. Jeder touristische Beherbergungsbetrieb zähle zum Erhebungsbereich, heißt es zur Begründung. Auch der Vorschlag, die Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen in der Statistik zu behalten, wird von der Regierung abgelehnt. Diese seien bereits zur jährlichen Krankenhausstatistik meldepflichtig, sodass die Übernachtungszahlen auch aus dieser Statistik gewonnen und veröffentlicht würden. Statistische Doppelerhebungen und höhere Berichtslasten für diese Einrichtungen könnten vermieden und jährliche Mehrkosten in den statistischen Ämtern der Länder von fast 200.000 DM eingespart werden, so die Regierung.