PDS für "realitätsnahe Ermittlung" des Existenzminimums
Berlin: (hib/VOM) Für eine "realitätsnahe Ermittlung" des Existenzminimums tritt die PDS-Fraktion in einem Antrag ( 14/6444) ein. Ausgangspunkt der Berechnung sollten nicht die realen Regelsätze in diesem Jahr sein, sondern das Regelsatzniveau, das sich in Anpassung an die seit 1993 gestiegenen Lebenshaltungskosten ergeben hätte, so die Fraktion. Bei der Berechnung des Existenzminimums müssten darüber hinaus der höhere Regelsatz und die Mehrbedarfszuschläge für Kinder allein Erziehender, für über 65-Jährige, für Behinderte und Kranke angemessen berücksichtigt werden. Aufwendungen für die Kinderbetreuung seien angemessen zu berücksichtigen. Bei den Kosten für Unterkunft sollten nach Meinung der PDS die durchschnittlichen Mieten für alle Wohnungen der Empfänger von Tabellen- und pauschaliertem Wohngeld zu Grunde gelegt werden.
Die Regierung wird aufgefordert, einen Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern für das Jahr 2003 vorzulegen. Darin sei auszuweisen, wie hoch in verschiedenen Einkommensgruppen der Anteil des Kindergeldes ist, der auf die Steuerfreistellung des Existenzminimums entfällt, und in welcher Höhe das Kindergeld eine Sozialleistung darstellt. Da der Bericht über das Existenzminimum von Erwachsenen und Kindern Grundlage für die Festsetzung des einkommenssteuerlichen Grundfreibetrages, der Kinderfreibeträge und des Kindergeldes sei, sei ein realitätsnaher Ausweis des Existenzminimums von großer Bedeutung, heißt es in dem Antrag.