"Aufgaben der Bundeswehr durch neue NATO-Strategie nicht ausgeweitet"
Berlin: (hib/BOB) Die Bundesregierung hat ihre Auffassung unterstrichen, die neue NATO-Strategie bringe keine potenzielle Ausweitung der Aufgaben der Bundeswehr mit sich. In ihrer Antwort ( 14/6762) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-Fraktion ( 14/6516) erklärt die Regierung weiter, das Nordatlantische Bündnis habe die Aufgabe, Sicherheit und Stabilität des euro-atlantischen Raums durch Krisenbewältigung und Partnerschaft zu stärken. Dies sei bereits mit dem Strategischen Konzept von 1991 beschlossen worden. Die im April 1999 in Washington beschlossene Strategie habe dies nur in Erinnerung gebracht, heißt es weiter.
Auf Anfrage der Liberalen verweist die Regierung zudem darauf, Bundesaußenminister Joschka Fischer (Bündnis 90/Die Grünen) habe in der mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht auf die "einschneidenden Folgen für Deutschlands Handlungsfähigkeit in der NATO und für die Gestaltung der Außenpolitik insgesamt" hingewiesen, falls das Gericht eine Zustimmung des Parlaments für die Mitwirkung der Regierung an Beschlüssen in der NATO für erforderlich halten würde. Im Grundgesetz sei ein solches Zustimmungserfordernis für Absprachen und Beschlüsse, die einen völkerrechtlichen Vertrag ausfüllten, nicht vorgesehen, so die Regierung. Dies entspreche im Übrigen auch der Auffassung des Bundestages, der dem von der PDS-Fraktion in Karlsruhe angestrengten Verfahren auf Seiten der Bundesregierung beigetreten sei. Die Regierung weist ferner darauf hin, sowohl der Auswärtige Ausschuss als auch der Verteidigungsausschuss des Bundestages seien im Vorfeld der NATO-Entscheidung mit dem neuen Strategische Konzept des Bündnisses befasst gewesen.