Konsequenzen aus Ermittlungen gegen Europol- und BND-Beamten darlegen
Berlin: (hib/WOL) Nach den Konsequenzen aus der Festnahme eines hohen Europol-Beamten und einem Urteil gegen einen BND-Beamten erkundigt sich die PDS erneut in einer Kleinen Anfrage ( 14/6700). Die Fraktion legt dar, in der Antwort ( 14/6667) der Regierung auf die erste Kleine Anfrage ( 14/6403) in dieser Angelegenheit seien "mehrere Fragen ausweichend und einige überhaupt nicht beantwortet" worden. Während die Regierung angegeben habe, der BND-Beamte habe "als Privatmann" je 10 Aktien von drei Start-Up-Firmen erworben und später wieder verkauft, sei der Betreffende in öffentlichen Firmendokumenten bei einem Unternehmen als Alleingesellschafter und bei den zwei anderen als geschäftsführendes Mitglied geführt.
Auch habe es sich bei Lizenzabkommen zwischen diesen Start-Up-Unternehmen und einer belgischen Firma offenbar um Scheingeschäfte gehandelt. Deshalb sei es wohl auch notwendig geworden, die Geschäftsergebnisse des belgischen Unternehmens im zweiten Quartal 1999 um 277 Millionen US-Dollar nach unten zu korrigieren. Die Abgeordneten wollen nun wissen, ob der BND-Mann solche Privatgeschäfte tätigen durfte und ob er in seinem persönlichen Interesse oder in dem des BND gehandelt habe. Dabei wird auch gefragt, wem etwaige Gewinne aus den Geschäften zufließen und wer für eventuell entstandene Schäden haftet. Schließlich soll die Bundesregierung darlegen, wieso sie erst im Dezember 2000 von den Geschäften des BND-Mitarbeiters erfahren habe. Seine Beteiligung an den Start-Ups sei namentlich bereits zwei Monate zuvor im Wall Street Journal berichtet worden.