Zuständigkeit wegen "krimineller Vereinigung" im Fall "Leuna" prüfen
Berlin: (hib/BOB) Nach Worten der Bundesregierung könnte die Zuständigkeit des Generalbundesanwalts bei den Ermittlungen im Fall "Leuna" unter dem Gesichtspunkt in Betracht kommen, dass eine kriminelle Vereinigung nach einer Vorschrift des Strafgesetzbuches (§ 129) vorliegt und der Generalbundesanwalt wegen der besonderen Bedeutung des Falles die Strafverfolgung übernimmt. Wie die Regierung in ihrer Antwort ( 14/6793) auf eine Kleine Anfrage der F.D.P.-
Fraktion ( 14/6757) weiter mitteilt, werde der Generalbundesanwalt für den Fall, dass er selbst kein Ermittlungsverfahren in seiner Zuständigkeit einleitet, prüfen, ob die Akten an eine örtlich zustän
dige Staatsanwaltschaft weitergeleitet werden. Mit Schreiben vom 13. Juli dieses Jahres habe das Bundesjustizministerium die Justizverwaltungen in Bayern und Saarland über eine Bitte an die Schweizer Justizbehörden informiert, Akten an den Generalbundesanwalt zu übermitteln. Dies sei mit Blick auf die bei den Staatsanwaltschaften Augsburg und Saarbrücken anhängigen Ermittlungsverfahren gegen den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium Holger Pfalz und den Geschäftsmann Dieter Holzer geschehen. Beiden Adressaten sei es freigestellt worden, die Akten beim Generalbundesanwalt einzusehen oder Kopien anzufordern.
Der Generalbundesanwalt wird laut Regierung im weiteren Verlauf prüfen, ob und gegebenenfalls welche weiteren Staatsanwaltschaften der Länder mit dem Vorgang zu befassen seien. Von der F.D.P. zu einer Stellungnahme zu der Aussage des SPD-Fraktionsvorsitzenden Peter Struck, dass deutsche Staatsanwaltschaften die Ermittlungsakten im Fall "Leuna" "hin und her schicken mit der Zielrichtung, sie nicht bearbeiten zu müssen", aufgefordert, erklärt die Regierung, sie nehme zu Vorgängen, "die ausschließlich in den Verantwortungsbereich der Länder fallen", keine Stellung.
Wie aus der Antwort an die Liberalen weiter hervorgeht, bestätigt die Regierung Aussagen des Parlamentarischen Staatssekretärs im Bundesfinanzministerium (BMF), Karl Diller (SPD), bei der Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben seien etwa 5.000 Akten zum Komplex Leuna/Minol vorhanden. Davon habe die so genannte Taskforce Leuna/Minol im BMF etwa 400 Ordner gesichtet, insbesondere solche, die Anhaltspunkte zu den Investitionskosten der neuen Raffinerie in Leuna enthalten könnten. Zutreffend sei auch, dass das BMF in Paris, Genf und Vaduz (Liechtenstein) einen Antrag gestellt habe, als Privatbeteiligter zugelassen zu werden, um Einsicht in die "Leuna"-Ermittlungsakten zu bekommen.