"Entscheidung über geheime Akten besonderen Fachkammern überlassen"
Berlin: (hib/BOB) Der Bundesrat ist in der vorliegenden Form nicht mit Regelungen einverstanden, wonach Behörden künftig auch dann zu Aktenvorlage und Auskünften im Verwaltungsprozess verpflichtet sind, wenn deren Inhalt geheim gehalten werden muss. Dies geht aus einer Unterrichtung ( 14/6854) hervor. Laut einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/6393) soll dies im Rahmen eines so genannten in-camera-Verfahrens geschehen, bei dem derartige geheimhaltungsbedürftige Vorgänge nur gegenüber dem Gericht offen gelegt werden müssen. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, Entscheidungen darüber, ob eine Behörde Aktenvorlage verweigern kann, durch noch einzurichtende besondere Fachkammern bei den Verwaltungsgerichten bzw. Fachsenate bei den Oberverwaltungsgerichten und dem Bundesverwaltungsgericht entscheiden zu lassen. Diese Ansicht vertritt die Länderkammer auch in einem eigenen Gesetzentwurf ( 14/6856). Das die Hauptsache verhandelnde Gericht sei somit verpflichtet, das Verfahren dorthin abzugeben, heißt es. Damit werde gewährleistet, dass für den Fall, dass die Akten geheimhaltungsbedürftig sind, das die Hauptsache verhandelnde Gericht deren Inhalt nicht kennt und ihn somit auch nicht unbewusst in seine Entscheidung einfließen lässt.
Die Regierung widerspricht laut Unterrichtung diesem Vorschlag. Dadurch werde bewirkt, dass eine Vielzahl von - nicht sicherheitsüberprüften - Richtern auch mit streng geheimen Aktenvorgängen befasst werden könnte. Dies sei nicht vertretbar. Man werde aber den Vorschlag des Bundesrates zum Anlass nehmen, im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Alternativen zu prüfen.
Zwischen Bundesregierung und Bundesrat besteht außerdem Dissens darüber, ob der Regierungsentwurf der Zustimmung der Länderkammer bedarf.