Zunahme bei den Übernachtungen im ersten Halbjahr 2001
Berlin: (hib/VOM) Im ersten Halbjahr 2001 haben die Übernachtungen in den neuen Ländern mit einem Zuwachs von 3,9 Prozent deutlich über den Werten des Vorjahres gelegen. Dies berichtet die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/6955) auf eine Große Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/5841). Gegenüber dem ersten Halbjahr 2000 sei die Zahl der Übernachtungen im Osten von 26,1 Millionen auf 27,2 Millionen gestiegen. In den alten Ländern habe die Übernachtungszahl von 119,9 Millionen auf 121,4 Millionen zugenommen. Die Entwicklung zeige, so die Regierung, dass sie mit der Stärkung der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT) als Marketingorganisation für das Auslands- und auch Inlandsmarketing auf den richtigen Weg sei.
Zur Höhe der Mehrwertsteuer in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten teilt die Regierung mit, die Sätze lägen generell zwischen 3 und 25 Prozent. Dabei sei in vielen Mitgliedstaaten die Besteuerung im Gaststättenbereich deutlich höher als im Beherbergungssektor. Bei den Gaststätten liege die Mehrwertbesteuerung teilweise deutlich über dem deutschen normalen Steuersatz. Aus der Unterschiedlichkeit einzelner Mehrwertsteuersätze allein sei nicht schon auf Wettbewerbsvor- oder -nachteile zu schließen, heißt in der Antwort. Die Bundesregierung hat nach eigenen Angaben nicht vor, den Anwendungsbereich des ermäßigten Steuersatzes auszudehnen. Dies könnte andere Branchen in ihren Forderungen nach einem ermäßigten Steuersatz bestärken und würde dem Haushaltskonsolidierungskurs zuwider laufen. Ziel sei es, bei der Mehrwertsteuer in der EU zu einer Harmonisierung zu kommen.
Zur Trinkgeldbesteuerung heißt es, Sonderregelungen für die Gastronomie seien nirgendwo in der EU feststellbar. Die Steuerpflicht werde in der Praxis aber nur in wenigen Staaten durchgesetzt, weil die Empfänger Trinkgelder so gut wie nie in der Steuererklärung angäben und die Finanzverwaltung entweder keine Kontrollmöglichkeiten habe oder diese nicht wahrnehme. Trotz formeller Steuerpflicht blieben sie daher in Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Österreich, Portugal, Schweden und Spanien weitgehend unbesteuert. Belgien besteuere Trinkgelder anhand fester Pauschbeträge, und in Dänemark müssten Trinkgelder in der Steuererklärung angegeben werden und würden überprüft. Wie es in der Antwort weiter heißt, ist die Zahl der Beschäftigten im Gastgewerbe in Deutschland im letzten Jahr um drei Prozent zurückgegangen. Beschäftigungszunahmen würden aus Dänemark, Großbritannien, Irland, Österreich und Spanien, ein Rückgang aus Schweden gemeldet.
Was die Beschränkungen für Reiseleiter in anderen Mitgliedsstaaten angeht, erläutert die Regierung die Situation in Griechenland, Italien und Österreich. In Griechenland seien nur hauptberufliche Fremdenführer zugelassen, in Italien sei die Ausübung des Berufs an bestimmte Qualifikationen gebunden und in Österreich würden die Befugnisse von Reiseleitern und Fremdenführern aus EU-Staaten durch die Gewerbeordnung geregelt. Alle übrigen Staaten hätten keine grundsätzlichen Beschränkungen für die Tätigkeit ausländischer Reiseleiter und Fremdenführer. Schließlich heißt es in der Antwort, dass die deutsche Tourismuswirtschaft keine Defizite bei der Vorbereitung auf die Euro-Bargeldeinführung aufweise.