Berichte über Differenzen zwischen BKA und Generalbundesanwalt bewerten
Berlin: (hib/BOB) Angebliche Differenzen zwischen dem Bundeskriminalamt (BKA) und dem Generalbundesanwalt sind Thema einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU-Fraktion ( 14/7117). Die Union bezieht sich dabei auf einen Medienbericht, dem zufolge dem Generalbundesanwalt bereits im Januar 2000 "derartiges brisantes Tatsachenmaterial über den islamistischen Extremismus in Deutschland" vorgelegt worden sei, dass aus Sicht des BKA genügender Anlass zur Einleitung eines Ermittlungsverfahrens bestanden habe. Der Generalbundesanwalt solle hingegen einen entsprechenden Anfangsverdacht verneint haben. Auch nach Vorlage weiteren Materials durch das BKA sechs Monate später habe der Generalbundesanwalt seine Haltung nicht geändert, zitieren die Abgeordneten den Medienbericht weiter. Von der Bundesregierung erwartet die Fraktion nunmehr eine Aussage darüber, ob der dargestellte Sachverhalt zutreffend ist. Ob die Entscheidung des Generalbundesanwaltes, von der im Jahre 2000 zweifach angeregten Einleitung des Ermittelungsverfahrens abzusehen, "nach Sach- und Rechtslage zwingend" war, ist ebenfalls von Interesse. Die CDU/CSU erkundigt sich auch, ob sich das Bundesjustizministerium mit den Differenzen zwischen BKA und Generalbundesanwalt befasst hat, und falls ja, zu welcher Auffassung es gelangt ist. Ob die Differenzen über die Notwendigkeit eines Ermittlungsverfahrens zu personellen und organisatorischen Konsequenzen geführt haben, und wenn ja, zu welchen, lautet eine weitere Frage der größten Oppositionsfraktion.