Sicherheit von Atomkraftwerken vor Terroranschlägen neu bewerten
Berlin: (hib/WOL) Der Schutz von Atomkraftwerken gegen einen gezielten Angriff mit Großflugzeugen ist nach Angaben der Bundesregierung bisher nicht untersucht worden. Gleiches gelte für den Schutz von Zwischenlagern für Brennelemente vor Anschlägen terroristischer Selbstmordkommandos, erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/7132) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/6917). Bei Auslegung der Sicherheitskriterien für in Deutschland betriebeneZwischenlager für Brennelemente und hochradioaktive Abfälle sei bisher unabhängig von der Frage eines terroristischen Anschlags der Absturz einer schnellfliegenden vollbetankten Militärmaschine auf ein Zwischenlager untersucht worden. Dabei sei der Erhalt der mechanischen Integrität des Behältersystems als Ergebnis festgehalten worden. Leckagen des Dichtsystems seien aber möglich. Das Bundesumweltministerium habe die Reaktorsicherheitskommission mit der Bewertung des Sachverhalts bei Kernkraftwerken und das Bundesamt für Strahlenschutz als zuständige Genehmigungsbehörde für Zwischenlager mit der Klärung und Bewertung der Sicherheitsvorgaben beauftragt.
Zur Frage, wie bei nichtnuklearen Industrieanlagen oder anderen Einrichtungen mit außergewöhnlich hohem Gefährdungspotenzial die Sicherheit gewährleistet werden kann, erklärt die Regierung, diese Betriebe unterlägen der so genannten Störfallverordnung in alleiniger Zuständigkeit der Länder. Die Verordnung verpflichte deren Betreiber zu einem Bericht, wenn die Menge gefährlicher Stoffe eine in der Verordnung festgelegte Schwelle erreiche oder überschreite. Dabei sei auch die Gefahr einer zerstörerischen Absicht von außen zu berücksichtigen. Laut Antwort ist im Übrigen davon auszugehen, dass sowohl Betreiber als auch zuständige Behörden künftig der Möglichkeit terroristischer Anschläge gegen sicherheitsrelevante Anlagen verstärkt Rechnung tragen werden.