Finanzielle Belastungen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft darstellen
Berlin: (hib/VOM) Nach den Belastungen der ostdeutschen Wohnungswirtschaft und des Bundes durch Altschuldentilgung und Zinszahlung erkundigt sich die PDS-Fraktion in einer Kleinen Anfrage ( 14/7269). Die Fraktion verweist auf Altverbindlichkeiten der Wohnungswirtschaft von rund 9,4 Milliarden DM. Die Regierung soll sagen, wie sich der Schuldenstand der Wohnungsunternehmen und der Wohnungseigentümer aus den so genannten Altschulden 1995 entwickelt hat und auf welche Summe sich die bisherige Abführung der Erlöse der Wohnungsunternehmen aus verkauften Wohnungen an den Erblastentilgungsfonds beläuft. Gefragt wird, mit welchen Laufzeiten sowie Zins- und Tilgungskonditionen der Bund Kreditverträge mit den Banken geschlossen hat, um rund 30 Milliarden DM der Altverbindlichkeiten der ostdeutschen Wohnungswirtschaft zu übernehmen. Die Abgeordneten wollen ferner wissen, in welcher Höhe Ausgleichsforderungen, die Geldinstituten seit dem 1. Juli 1990 bewilligt wurden, durch den Bund oder den Erblastentilgungsfonds bisher gezahlt worden sind und in welcher Höhe sie noch ausstehen. Darüber hinaus fragt die Fraktion, welche Kosten dem Bund und den Ländern durch die Altschuldenhilfe insgesamt entstanden sind. Von Interesse ist für sie auch, ob die Regierung mit dem Bundesverband Deutscher Banken über den Beitrag der Banken zur Lösung der "Leerstandskrise der ostdeutschen Wohnungswirtschaft" sowie über deren Verzicht auf Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Ablösung von Altschulden auf abgerissenen Wohnraum durch Zuschüsse des Bundes gesprochen hat.