Im Bundeshaus notiert:
Berlin: (hib/BOB) Die Absicht der Bundesregierung, mit einem Gesetzentwurf ( 14/7202) eine EU-Verordnung über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen in einzelnen Punkten durch innerstaatliches Verfahrensrecht zu ergänzen, stößt beim Bundesrat auf keine Einwendungen. Dies teilt die Regierung in einer Unterrichtung ( 14/7418) mit.