Ansätze bei der Berechnung des Existenzminimums erläutern
Berlin: (hib/VOM) Den Ansatz für die Kosten von Heizung und Unterkunft im dritten Bericht der Bundesregierung über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2001 ( 14/1926) hat die PDS-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 14/7410) gemacht. Nach Darstellung der Fraktion ist es zweifelhaft, ob der für 2001 geltende Kinderfreibetrag in der Höhe von 6.912 DM ausreicht, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums nachzukommen. Die Regierung soll deshalb sagen, von welcher Höhe der Kosten für Heizung und Warmwasseraufbereitung und welchen Einkommensgruppen in den bisherigen Berichten über das Existenzminimum ausgegangen wurde. Gefragt wird auch, welche rechtlichen Möglichkeiten Mieter haben, die Sozialhilfe erhalten, um die Ausstattung ihrer Wohnung zu verbessern. Schließlich verlangen die Abgeordneten Auskunft darüber, weshalb die Regierung den vierten Bericht über die Höhe des Existenzminimums von Kindern und Familien für das Jahr 2003 noch nicht vorgelegt hat.