Gegen die sexuelle Ausbeutung von Kindern vorgehen
Berlin: (hib/MAR) Die sexuelle Ausbeutung von Kindern weltweit zu bekämpfen und durch internationale Zusammenarbeit zu ächten und zu verfolgen, muss nach Meinung der CDU/CSU dringliches Ziel sein. In ihrem dazu vorgelegten Antrag ( 14/7610) erinnert die Fraktion an den 1. Weltkongress gegen die gewerbsmäßige sexuelle Ausbeutung von Kindern 1996 in Stockholm. Dort sei durch 122 Staaten eine Erklärung unterzeichnet worden, mit der ein Durchbruch im gemeinsamen internationalen Vorgehen geschaffen wurde, heißt es. Darüber hinaus hätten sich die unterzeichnenden Staaten auch verpflichtet, bestimmte Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Kinder zu ergreifen.
Auf der Nationalen Nachfolgekonferenz "Kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern" im März 2001 in Berlin wurden dem Antrag zufolge dann Eckpunkte für einen Nationalen Aktionsplan erarbeitet. Auf den entscheidenden Schritt, die entwickelten Strategien auch zu realisieren und damit den von grausamen Verbrechen betroffenen Kindern zu helfen, warte man aber bis heute, kritisiert die Union. Sie wirft der Regierung vor, kein wirkliches Interesse an einer zügigen Beendigung dieses "äußerst bedenklichen Zustandes" erkennen zu lassen.
Vor dem vom 17. bis 20. Dezember 2001 im japanischen Yokohama stattfindenden 2. Weltkongress soll die Bundesregierung nach dem Willen der Antragsteller deshalb den Sachstand bezüglich der Umsetzung der bei der Nationalen Nachfolgekonferenz entwickelten Strategien mitteilen und ihre eigene Planung für das weitere Vorgehen gegen kommerzielle sexuelle Ausbeutung von Kindern darlegen. Ferner wird sie unter anderem aufgefordert, die schnellstmögliche Verabschiedung des Nationalen Aktionsplans voranzutreiben sowie im Rahmen des gemeinschaftlichen Vorgehens der EU-Mitgliedstaaten eine klare Position für ein schnelles und effektives gemeinsames Engagement zu beziehen. Die Fraktion will wissen, ob hinsichtlich Prävention und Therapie von jugendlichen Tätern neue Maßnahmen geplant sind. Ausserdem soll die Regierung die so genannte nachträgliche Sicherungsverwahrung ermöglichen, "unverzüglich" die zum Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch notwendigen Änderungen der Strafprozessordnung vornehmen und die rechtlichen Voraussetzungen für eine konsequentere Nutzung der DNA-Analyse schaffen.