Regierung: Pflege in Heimen mit Mängeln
Berlin: (hib/RAB) Mängel der pflegerischen Versorgung in Heimen sind nicht zu leugnen, erklärt die Regierung in ihrer Antwort ( 14/7567) auf eine Kleine Anfrage der PDS ( 14/7398). Deshalb habe die Regierung mit dem Pflege-Qualitätssicherungsgesetz und der Novellierung des Heimgesetzes bereits zwei wichtige Schritte getan, um die pflegerische Versorgung zu verbessern. Außerdem sei ein Dialog mit den Mitgliedern des Bundespflegeausschusses beabsichtigt, um weitere Schritte zur Fortentwicklung der Pflegeversicherung zu erörtern. Dabei solle es auch um die Qualität pflegerischer Leistungen gehen. Bei der Analyse der Ursachen für die pflegerischen Defizite zeige sich eine große Bandbreite von Ursachen, heißt es in der Antwort weiter. Managementfehler und Schwächen im Leitungsbereich der Einrichtungen spielten ebenso eine Rolle wie das Qualifikationsniveau der Pflege- und Betreuungskräfte. Außerdem seien die Personalausstattung und die Entwicklung der Heimbewohnerstruktur Faktoren, die einen erheblichen Einfluss auf die Qualität der pflegerischen Versorgung haben könnten.
Die Regierung kündigt an, noch in dieser Legislaturperiode die Heimmindestbauverordnung überarbeiten und den Bedürfnissen der Praxis anpassen zu wollen. Unter anderem sei vorgesehen, die sanitären Standards anzuheben. Außerdem will die Regierung einen nationalen Expertenstandard zur Vermeidung von Mangelernährung in Pflegeeinrichtungen und häuslicher Pflege erarbeiten lassen. Den Angaben zufolge bemisst die Regierung der Vergütung des Pflegepersonals und der Auszubildenden in der Altenpflege eine große Bedeutung bei. Dies gelte insbesondere, da in den kommenden Jahrzehnten durchaus mit einem Mangel an Arbeitskräften und einer entsprechenden Konkurrenz um Berufsbewerber zu rechnen sei. Die Exekutive verweist dabei darauf, dass in diesem Bereich die Vergütung in Tarif- und Arbeitsverträgen geregelt werde und sie deren Gestaltung ohne Einfluss gegenüber stehe.