Mehr Spielraum für Landesregierungen bei Erhöhung der Sozialhilfe gefordert
Berlin: (hib/RAB) Landesregierungen soll es durch Rechtsverordnung möglich sein, für die Erhöhung der Sozialhilfe regionale Mindestregelsätze zu bestimmen. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Bundesregierung ( 14/8010), der wortgleich ist mit einem bereits von der Koalition vorgelegten Entwurf ( 14/7280). Danach sollen die Sozialhilferegelsätze in den nächsten drei Jahren - wie auch in den vergangenen Jahren - in gleicher Höhe wie die Renten angehoben werden. Mit ihrem Gesetzentwurf wollen SPD und Bündnis 90/Die Grünen mehrere Übergangsregelungen im Bundessozialhilfegesetz noch einmal befristet verlängern, bis sie künftig durch neue Dauerlösungen abgelöst werden. Die Länderkammer schreibt zur Begründung, die Übergangsregelung zur jährlichen Neufestsetzung der Regelsätze habe für Länder, die bereits Mindestregelsätze festgelegt haben, "äußerst nachteilige Konsequenzen". So könne durch die bundeseinheitliche Fortschreibung in Bayern nicht mehr das Ziel verfolgt werden, die Regelsätze anzugleichen.