Keine Projekte für die Entwicklung oder Herstellung von biologischen Waffen
Berlin: (hib/MIK) Die Bundesrepublik Deutschland betreibt keine Projekte für die Entwicklung oder Herstellung von biologischen Waffen und beteiligt sich an solchen auch nicht im Rahmen von kollegialer Forschung. Dies erklärt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8082) auf eine Kleine Anfrage ( 14/7508) der CDU/CSU-Fraktion. Die Regierung weist weiter darauf hin, dass die Bundesrepublik Deutschland sich nach dem Pariser Protokollen zum Brüsseler Vertrag vom 23. Oktober 1954 und nach dem B-Waffen Übereinkommen vom 10. April 1972 international dazu verpflichtet habe, sich in keiner Weise aktiv mit biologischen Waffen zu befassen. Darüber hinaus gebe es national im Kriegswaffenkontrollgesetz einen entsprechendes strafbewehrtes Verbot. Entsprechendes Wissen und Können sei daher in der Bundesrepublik nicht entstanden.
Wegen der möglichen Verfügung biologischer Massenvernichtungswaffen in einer Reihe von Staaten und des damit verbundenen Risikos unterhalte das Bundesverteidigungsministerium ein Programm zur Weiterentwicklung der Fähigkeiten zum Schutz vor biologischen Waffen, heißt es in der Antwort. Im Zusammenarbeit mit den Milzbrand-Erkrankungen in den Vereinigten Staaten würden Gefährdungsspektren und Versorgungsmöglichkeiten mit Impfstoffen überprüft. Dazu gehöre auch die kurzfristige Beschaffung eines nationalen Vorrats an Pockenimpfstoff, um im Fall eines Auftretens von Pockeninfektionen handlungsfähig zu sein. Gleichzeitig investiere die Bundesregierung in die Forschung und sorge für die Voraussetzungen einer Produktion von entsprechenden Pockenimpfstoffen.