FDP stellt Alleinzuständigkeit des Deutschen Instituts für Normung in Frage
Berlin: (hib/VOM) Die FDP-Fraktion will von der Bundesregierung wissen, ob es angesichts der vertraglichen Verflechtungen des DIN Deutsches Institut für Normung e. V. mit internationalen Organisationen noch zeitgemäß ist, dem DIN die Alleinzuständigkeit für das nationale Normenwerk zu überlassen. In einer Kleinen Anfrage ( 14/8309) verweist die Fraktion auf den öffentlich-rechtlichen Vertrag des DIN mit der Bundesregierung aus dem Jahre 1975, durch den das DIN das Monopol für die Gestaltung des "Deutschen Normenwerkes" erhalten habe. Gefragt wird, ob dieser Vertrag vorrangig vor den Verträgen gilt, die das DIN mit den europäischen Normorganisationen geschlossen hat und wie sichergestellt wird, dass das DIN alle Verpflichtungen aus dem Vertrag auch in Konfliktsituationen einhält. Ebenso interessiert die Abgeordneten, ob die Regierung eine Öffnung des Zugangs zum nationalen Normenwerk für gemeinnützige Fachorganisationen im Sinne eines "Qualitätswettbewerbs" für wünschenswert hält. Gefragt wird schließlich auch, ob es möglich wäre, durch vertragliche Einzelfallregelungen mit gemeinnützigen Fachorganisationen dafür zu sorgen, dass eine im öffentlichen Interesse liegende Sicherheitsnorm in das Deutsche Normenwerk eingebracht werden kann.