Tierschutz verfassungsrechtlich garantieren
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen wollen, dass neben dem Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen auch der Tierschutz in die Verfassung aufgenommen wird. Dazu haben sie einen Gesetzentwurf ( 14/8360) vorgelegt. Zur Begründung heißt es, die verfassungsrechtliche Absicherung des Tierschutzes lasse sich nicht aus dem bereits in Artikel 20a des Grundgesetzes geregelten Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen herleiten, weil damit das einzelne Tier vor vermeidbaren Leiden, Schäden oder Schmerzen nicht ausreichend geschützt werde. Es gelte daher diese Regelungslücke zu schließen. Mit ihrem Vorstoß, dem Tierschutz Verfassungsrang einzuräumen, möchten die Koalitionsfraktionen einem Bewusstseinswandel in der Bevölkerung Rechnung tragen, nach dem Tiere Lebewesen mit physischen und psychischen Empfindungen sind. Diese seien durch ein ethisches Mindestmaß für das menschliche Verhalten zu schützen. So soll einem ethischen Tierschutz heute ein hoher Stellenwert gegeben werden. Die einfachgesetzlichen Regelungen des Tierschutzes reichten dazu nicht aus. Nach dem Tierschutzgesetz werden Tiere vor nicht artgemäßer Haltung, vermeidbaren Leiden sowie der Zerstörung ihrer Lebensräume geschützt.