Im Stahlstreit mit den USA eine Eskalation verhindern
Berlin: (hib/VOM) Als "ernste Situation", die gleichwohl nicht zu einer Eskalation führen dürfe, haben Vertreter der Fraktionen am Mittwochvormittag im Wirtschaftsausschuss die Entscheidung von US-Präsident George Bush bezeichnet, Schutzzölle für Stahlimporte zu verhängen. Wie die Bundesregierung mitteilte, sollen diese Maßnahmen am 20. März in Kraft treten und auf drei Jahre befristet sein. Für die Kernprodukte Flachstahl und Blech betrage der Zoll im ersten Jahr 30 Prozent, im zweiten Jahr 24 Prozent und im dritten Jahr 18 Prozent. Diese Produkte machten etwa 60 Prozent der Stahlimporte der USA aus und gleichzeitig 77 Prozent der EU-Stahlexporte in die USA. Die deutsche Stahlindustrie sei davon in erheblichem Umfang betroffen.
Die Sozialdemokraten verwiesen auf Aussagen der USA bei der Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation (WTO) in Doha (Katar), wo sie sich noch gegen Protektionismus ausgesprochen hätten. Nach dem WTO-Reglement seien die USA zu diesen Schutzzöllen nicht berechtigt. Die EU habe alles getan, um einen offenen Handelskrieg zu vermeiden. Auch für die CDU/CSU handelt es sich um einen Verstoß gegen WTO-Recht. Sie rief die Regierung auf, alles zu unternehmen, damit es zu weiteren Konsultationen mit den USA kommt. Die Abgeordneten sollten auch gegenüber US-Parlamentariern deutlich machen, dass man für dieses Vorgehen kein Verständnis habe. Es sei alles zu tun, um einen Handelskonflikt zu vermeiden. Die FDP erinnerte an innenpolitische Motive für die US-Maßnahmen und daran, dass Teile der US-Stahlindustrie veraltet seien. Die Liberalen vermissten ferner einen Hinweis darauf, dass die Bundesregierung direkt versucht hätte, mit Vertretern der US-Regierung zu reden. Nach Meinung der PDS dürfen Verhandlungen der Bundesregierung mit den USA im Rahmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) nicht zu Lasten von Dritte-Welt-Ländern gehen. Die Regierung strebt nach eigener Aussage an, die vom US-Präsidenten eingeräumte 120-Tage-Frist, in der Ausnahmen zugelassen werden, voll zu Gunsten der deutschen Stahlexporteure auszuschöpfen.