Regierung: Überwachung medizinischer Einmalprodukte optimal
Berlin: (hib/KAF) Mit Inkrafttreten der Änderung des Medizinproduktegesetzes zum 1. Januar dieses Jahres sind die Vorgaben für die Aufbereitung von Medizinprodukten im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes optimiert worden. Außerdem erfolgt eine Überwachung der Aufbereitung von medizinischen Einmalprodukten durch die zuständigen Landesbehörden. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 14/8750) auf eine kleine Anfrage der CDU/CSU- Fraktion ( 14/8539).
Aus Gründen des Patientenschutzes müssten alle Medizinprodukte einem hohen Sicherheitsstandard genügen. Mit Inkrafttreten des Gesetzes seien bei der Aufbereitung von Medizinprodukten die Empfehlungen des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) und des Robert- Koch- Institutes (RKI) zu beachten. Durch die strikte Einhaltung einer entsprechenden RKI-Richtlinie sei die Sicherheit beim Einsatz von Medizinprodukten sowie aufbereiteten Medizinprodukten verbessert worden. Alle Aufbereiter müssten nach den Vorgaben der Richtlinie ein umfassendes Qualitäts-Managementsystem einrichten und gegebenenfalls dieses System für die Aufbereitung besonders kritischer Medizinprodukte zusätzlich zertifizieren lassen.
Insgesamt kann nach Aussage der Bundesregierung davon ausgegangen werden, dass die Richtlinie bei den Betroffenen bekannt ist. Für Vollzug und Überwachung des Medizinproduktegesetzes seien die Länder zuständig. Nach Kenntnis der Bundesregierung werden die Länder ihrer Verantwortung in diesem Bereich gerecht.