"Insolvenzschutz bei vermögenswirksamen Leistungen hat sich bewährt"
Berlin: (hib/RAB) Die Vorschrift zum Insolvenzschutz vermögenswirksamer Leistungen bei Mitarbeiterdarlehen hat sich bewährt. Diese Auffassung vertritt die Bundesregierung in einem Bericht ( 14/9731) über die Vorkehrungen zur Insolvenzsicherung vermögenswirksamer Leistungen beim Erwerb von Mitarbeiter-Kapitalbeteiligungen. Mit der Vorschrift werde das Anlagerisiko der Beschäftigten bei einer ohnehin relativ risikoarmen und einfachen Form der Kapitalbeteiligung weiter vermindert, heißt es weiter. Die Kapitalbeteiligung stehe auch kleinen und mittleren Unternehmen offen und könne als Einstiegsmodell der Mitarbeiterkapitalbeteiligung oder als ergänzendes Element. Nach Überzeugung der Regierung ist es allerdings rechtlich nicht unproblematisch, dass beim Einsatz vermögenswirksamer Leistungen für die übrigen Formen der Mitarbeiter-Kapitalbeteiligung die ab 1999 gesetzlich vorgeschriebene Vorkehrungen zur Insolenzsicherung in der Regel auf betrieblicher Ebene nicht stattfinde. Offensichtlich seien die Regelungen bisher auch nicht in den Tarifverträgen aufgegriffen worden, um den vom Gesetzgeber eingeräumten Gestaltungsspielraum für konkrete praxisnahe Regelungen zu nutzen, heißt es in dem Bericht weiter.