"Fragen zu inhaltlichen Änderungen der Bundesartenschutzverordnung verfrüht"
Berlin: (hib/WOL) Die Frage nach dem Inhalt einer novellierten Bundesartenschutzverordnung ist verfrüht, da es bisher nur Vorüberlegungen zu einer möglichen Änderung gibt, erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 14/9780) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 14/9627). Da ein Referentenentwurf noch nicht vorliege, seien auch Verbände noch nicht formell beteiligt worden, heißt es weiter. Art und Umfang der jährlichen Einfuhren von Tieren und Pflanzen sowie Produkten sind laut Regierung dem Jahresbericht der Bundesrepublik Deutschland über alle Ein- und Ausfuhren von Exemplaren der im Washingtoner Artenschutzabkommen (WA) aufgeführten Arten zu entnehmen. Der bis 1995 vom Umweltministerium in gebundener Form herausgegebene Bericht könne seit 1996 über Internet (www.cites-online.de) abgerufen werden.
Der Handel mit gefährdeten Tier- und Pflanzenarten werde international durch das WA - gleichbedeutend mit CITES (Convention on International Trade Endangered Species of Wild Fauna and Flora) geregelt. Für die EG-Migliedstaaten werde das WA "abschließend und unmittelbar" durch zwei Verordnungen umgesetzt. Dabei würden insbesondere die Voraussetzung für die Ein- und Ausfuhr gefährdeter Tier- und Pflanzenarten sowie deren Beförderung und Vermarktung in der Gemeinschaft bestimmt. Das EU-Recht enthalte dabei zum Teil strengere Regelungen als das WA und erfasse darüber hinaus auch eine große Anzahl von Arten, die nicht im WA oder CITES erfasst seien. Schließlich enthalte das deutsche Bundesnaturschutzgesetz und die Bundesartenschutzverordnung weitere ergänzende Vorschriften im Hinblick auf Zuständigkeiten und Sanktionen.