Regierung will per Ministerverordnung in Fallpauschalensystem einsteigen
Berlin: (hib/RAB) Das Bundesministerium für Gesundheit will von der Möglichkeit einer Ministerverordnung Gebrauch machen, um den Einstieg in ein Fallpauschalensystem zur Vergütung von Krankenhausleistungen ab dem 1. Januar 2003 zu ermöglichen. Dies soll geschehen, nach dem die Deutsche Krankenhausgesellschaft das Scheitern der Verhandlungen über ein Optionsmodell 2003 erklärt habe, heißt es in der Antwort der Regierung ( 14/9810) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 14/9728). Den Angaben zufolge will sich das Gesundheitsministerium bei den Entscheidungen an dem bisher von den Selbstverwaltungspartnern diskutierten Rahmen orientieren. Es sei nicht vorgesehen, das australische System der "Digital Related Groups" (DRG) für die Vergütung von Krankenhausleistungen unverändert zu übernehmen. Vielmehr sei geplant, für die Kalkulationen auf die in deutschen Krankenhäusern erhobenen Kosten- und Leistungsdaten zurückzugreifen. Über einzelne Lösungsvorschläge für eine Rechtsverordnung könne aber erst entschieden werden, wenn die Kalkulation des Fallpauschalenkatalogs abgeschlossen sei. Laut Antwort will das Bundesministerium für Gesundheit diese Entscheidung in Eigenverantwortung treffen. Kritisch äußert sich die Regierung zum Konzept der Deutschen Krankenhausgesellschaft für das Optionsmodell, die australische Qualifikation und alle im australischen Bundesstaat Victoria geltenden Regelungen unverändert zu übernehmen. Weiter heißt es zu dem Fallpauschalensystem, die Krankenhäuser hätten sich in den letzten Jahren zum Teil mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Engagement darauf vorbereitet, die DRGs nach australischem Vorbild einzuführen. Eine große Anzahl von Krankenhäusern aller Trägergruppen plane, eine frühzeitige DRG-Abrechnung auf freiwilliger Basis einzuführen.