Über langjährigen Aufenthalt von Flüchtlingen Auskunft geben
Berlin: (hib/NEI) Der langjährige Aufenthalt bestimmter Flüchtlingsgruppen in der Bundesrepublik ist Thema einer Kleinen Anfrage der PDS ( 14/9878). Sie erkundigt sich danach, wie viele Personen sich jeweils seit 1990, 1993, 1995, 1998 und 2000 mit einer Aufenthaltsgenehmigung nach dem Asylverfahrensgesetz, mit einer Duldung oder mit einer Grenzübertrittsbescheinigung oder einem vergleichbaren Dokument in der Bundesrepublik aufhalten. Weiter will die Fraktion wissen, wie viele dieser Flüchtlinge Alleinstehende, Ehepaare, Familien mit minderjährigen Kindern und unbegleitete Jugendliche sind. Sie erkundigt sich ferner, bei wie vielen der Betroffenen es sich um Palästinenser, Staatenlose oder Personen mit "ungeklärter Staatsangehörigkeit" aus dem Libanon handelt und wie viele Personen aus dem Kosovo, der Bundesrepublik Jugoslawien (Serbien und Montenegro) und Bosnien-Herzegowina darunter sind. Die Bundesregierung soll dabei genaue Angaben über die jeweilige Volkszugehörigkeit machen.