Zukunft der Rentenversicherung erläutern
Berlin: (hib/RAB) Die Rentenpolitik der Bundesregierung ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der CDU/CSU ( 14/263). Durch die nötig gewordene Anhebung des Beitragssatzes zu Beginn dieses Jahres sei deutlich geworden, dass die Reform aus dem Jahr 2001 die langfristige Finanzierung der gesetzlichen Rentenversicherung keineswegs sichert. Außerdem habe die Ministerin für Gesundheit und Soziale Sicherung im November letzten Jahres die "Kommission zur nachhaltigen Finanzierung der Sozialversicherungssysteme" eingesetzt. Den mit der "Riester-Rente" beschlossenen Aufbau und Ausbau einer kapitalgedeckten Altersvorsorge begrüßt die Union, ist aber von der gesetzlichen Umsetzung enttäuscht. Auf Grund der "praxisfremden und überbürokratisierten" Organisation der Förderung hätten bisher weniger als zehn Prozent der Förderberechtigten einen entsprechenden Vertrag abgeschlossen.
Die Parlamentarier erkundigen sich, ob die langfristigen Ziele der Rentenreform 2001 zum Rentenniveau und zum Beitragssatz noch eingehalten werden können. Die Regierung soll darlegen, wie hoch Beiträge und Rentenniveau ihren Berechnungen zufolge im Jahr 2020 bzw. 2030 sein werden. Weiter interessiert, ob die private Altersversorgung gesetzlich nachgebessert werden soll und ob dies Änderungen für bestehende Verträge bringen kann. Schließlich fragen die Abgeordneten, ob die private Altersvorsorge verpflichtend gestaltet werden soll, falls sie nicht wie erwartet angenommen wird.