Bundesrat lehnt Steuerpläne der Bundesregierung ab
Berlin: (hib/VOM) Der Bundesrat lehnt den Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Abbau von Steuervergünstigungen und Ausnahmeregelungen ( 15/287) ab. Der Entwurf ist wortgleich mit einem bereits von SPD und Bündnis 90/Die Grünen vorgelegten Entwurf eines Steuervergünstigungsabbaugesetzes ( 15/119). Die Länderkammer begründet ihre Ablehnung damit, dass die Probleme damit nicht gelöst und Arbeitsplätze verhindert würden. Der Schaden für den Wohnungsbau, den Immobilienmarkt und die Altersvorsorge wäre unübersehbar, der Finanzplatz Deutschland würde nachhaltig geschädigt und die Bürokratie nähme zu. Der Regierungsentwurf ziele einseitig darauf, die Staatseinnahmen zu verbessern, heißt es. Die volkswirtschaftlichen Auswirkungen der steuerlichen Änderungen blieben unberücksichtigt. Steigende Steuern und Abgaben würden die Zahl der Arbeitslosen erhöhen. Die Unternehmen investierten nicht mehr, so die Länderkammer, Neugründungen blieben aus. Der langfristig für sein Alter vorsorgende Sparer würde bestraft. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses würde die Steuermoral weiter verschlechtern und Kapital ins Ausland bringen. Der pauschale Ansatz für die private Pkw-Nutzung solle ohne jeden sachlichen Grund um 50 Prozent erhöht werden, argumentieren die Länder. Die neue Wertzuwachssteuer auf Wertpapiere und Grundstücke sei ein Beleg dafür, dass das Vertrauen der Bürger in die Förderung der eigenverantwortlichen Altersvorsorge durch den Staat aufs
Schwerste erschüttert werde. Die Umsatzsteuer auf Zahnersatzleistungen würde die Kosten der Krankenkassen erhöhen und die Entlastung des Gesundheitswesens verhindern, wird weiter ausgeführt. Die Abschaffung der gewerbesteuerlichen Organschaft würde nicht nur zu Mehreinnahmen bei den Gemeinden führen, sondern könnte in einzelnen Gemeinden, vor allem in den neuen Ländern, auch den Wegfall von Gewerbesteuereinnahmen zur Folge haben. Auch wolle die Regierung den Betriebsausgabenabzug unter dem Etikett des Abbaus von Steuervergünstigungen massiv eingeschränken. Ein Beispiel sei die geplante Nichtabzugsfähigkeit von Aufwendungen für Werbegeschenke.
Darüber hinaus würde der Eingriff in die Eigenheimzulage zu einem drastischen Rückgang der Investitionen in einem Volumen von rund 28 Milliarden Euro führen. Ein Verlust von 200 000 Arbeitsplätzen, Steuermindereinnahmen von rund 10 Milliarden Euro und ein Mehrbedarf in der Arbeitslosenunterstützung von 4 Milliarden Euro wären zu erwarten, befürchtet die Länderkammer. Der Mittelstand würde die Hauptlast der Sanierung des Staatshaushaltes tragen müssen. Die Absenkung der Umsatzsteuerpauschalierung in der Landwirtschaft von neun auf sieben Prozent und die gleichzeitige Erhöhung des Mehrwertsteuersatzes für den Betriebsaufwand, für landwirtschaftliche Vorprodukte wie Futtermittel, Vieh oder Saatgut von 7 auf 16 Prozent sei ein "unverantwortlicher Schlag gegen die bäuerlichen Familienbetriebe". Die geplante Streichung der Möglichkeit, die Umsatzsteuer für grenzüberschreitende Personenbeförderungen im Luftverkehr niedriger festzusetzen oder zu erlassen, führt nach Meinung des Bundesrates schließlich zu "nicht hinnehmbaren Wettbewerbsnachteilen" für deutsche Fluggesellschaften im internationalen Luftverkehr.