Regierung äußert sich nicht zum Verfahren gegen die DSD AG
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung gibt während des laufenden kartellrechtlichen Verfahrens gegen die Duales System Deutschland AG (DSD AG) keine Stellungnahme ab. Dies erklärt sie in ihrer Antwort ( 15/284) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/247). Das Bundeskartellamt habe im Oktober 2002 ein Verfahren gegen das Unternehmen eingeleitet und prüfe, ob die Praxis der DSD gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften verstößt. Das Bundeskartellamt habe aber keine generellen Bedenken gegen duale Systeme im Sinne der Verpackungsverordnung erhoben.
Die Liberalen hatten sich erkundigt, ob die DSD AG und das Bundeskartellamt sich nicht auf neue Ausschreibungsbedingungen für Recyclingbetriebe einigen können. Dazu heißt es in der Antwort, die Leistungsverträge der DSD mit den Entsorgern würden derzeit erstmalig ausgeschrieben, nachdem die Pflicht zur Ausschreibung durch die Novelle der Verpackungsverordnung im Jahre 1998 eingeführt worden sei. Damit werde das Ziel verfolgt, den Wettbewerb unter den Entsorgern zu gewährleisten. Neben den bisherigen Entsorgungspartnern sollten erstmals auch andere Unternehmen eine Wettbewerbschance erhalten. Dazu sei eine diskriminierungsfreie Vergabe im Wettbewerb durch die DSD AG gefordert.
Das Bundeskartellamt prüfe die Diskriminierungsfreiheit und beziehe dabei die Forderungen der Verpackungsverordnung mit ein. Die Qualitätsmerkmale der Entsorgung seien in der Verpackungsverordnung in Abstimmungserklärungen zwischen den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern und der DSD AG festgelegt. Weitere Ausschreibungsbedingungen müßten diskriminierungsfrei sein und dürften den Wettbewerb nicht beschränken. Negative Auswirkungen auf Arbeitsplätze, Investitionen und Innovationen seien durch die Ausschreibung nicht zu erwarten. Ob es erforderlich ist, den rechtlichen Rahmen zu verändern, um den Wettbewerb zu fördern, wird die Bundesregierung nach eigener Aussage prüfen.