Informationen über die "haushaltsnahen Minijobs" verlangt
Berlin: (hib/MAP) Die geringfügigen Beschäftigungen in Privathaushalten sind Hintergrund einer Kleinen Anfrage der FDP ( 15/333). Die Fraktion moniert, dass die Regelungen zu den haushaltsnahen Minijobs und ihr Verhältnis zu den sonstigen geringfügigen Beschäftigungen kompliziert und schwer verständlich seien und viele Fragen offen ließen. Zunächst soll die Regierung darlegen, wie sie die steuerliche Ungleichbehandlung zwischen beiden Beschäftigungsverhältnissen bewertet. Dabei geht es den Abgeordneten unter anderem um die steuerliche Absetzbarkeit der in unmittelbarem Zusammenhang mit der Aufnahme einer regulären Beschäftigung entstandenen Ausgaben. Zum anderen soll die Regierung sagen, wie sie die ungleiche steuerliche Abzugsfähigkeit von Aufwendungen des Arbeitgebers für die im Privathaushalt Beschäftigten mit und ohne Sozialversicherungspflicht rechtfertigt. Ferner wollen die Liberalen wissen, welche Mehreinnahmen auf Grund der "Pauschalabgaben" für die haushaltsnahen Minijobs erwartet werden. Sie fragen auch, wie hoch die Regierung den Verwaltungsaufwand bei der Bundesknappschaft als Einzugsstelle der Pauschalabgaben und den sonstigen betrauten Stellen einschätzt.
Darüber hinaus interessiert es die Fraktion, ob es für die Tagesmutter und für alle Auftraggeber einer Tagesmutter als haushaltsnahe Beschäftigung gilt, wenn eine Tagesmutter in ihrer Wohnung ein Kind oder mehrere Kinder verschiedener Auftraggeber bis zu einem monatlichen Höchsteinkommen von 400 Euro betreut. Des Weiteren fragen die Parlamentarier, warum der Gesetzgeber bei 400-Euro-Beschäftigungen im Privathaushalt eine Betriebsprüfung untersagt, während sonstige geringfügige Beschäftigungen überprüfbar bleiben. Schließlich wollen sie erfahren, ob Einkaufen, Botengänge, die Begleitung von Kindern, Alten und Pflegebedürftigen und "das Anstreichen der Haustüren von innen und außen" haushaltsnahe Minijobs darstellen.