Bundesrat kritisiert Fehler in der Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung
Berlin: (hib/MIK) Die konjunkturelle Situation Ende 2002 ist weiterhin kraftlos. Dies stellt der Bundesrat in seiner am 20. Dezember 2002 beschlossenen Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2003 fest, die die Bundesregierung als Unterrichtung ( 15/402) vorgelegt hat. Nach Auffassung des Bundesrates sind die anhaltend schwache konjunkturelle Situation und die weiterhin hohe Arbeitslosigkeit auf Fehler und Versäumnisse in der Wirtschafts-, Steuer- und Finanzpolitik der Bundesregierung zurückzuführen, heißt es. Zu nennen seien hier vor allem "falsche Weichenstellungen" in der Arbeitsmarktpolitik mit Richtung auf noch stärkere Regulierungen und eine "konzeptlose" Steuerpolitik, die zuletzt durch sich widersprechende Ankündigungen gekennzeichnet gewesen sei. Nicht zuletzt würden schlecht gemachte und in ihren finanziellen Folgen völlig falsch eingeschätzte Steuerrechtsänderungen im Rahmen der Steuerreform der Bundesregierung die öffentlichen Haushalte beeinträchtigen. Aus der bereits seit längerer Zeit absehbaren "drastischen" Verschlechterung der Haushaltslage habe die Bundesregierung keine Konsequenzen gezogen, so der Bundesrat. Folge sei, dass nunmehr die Neuverschuldung des Bundes für das Jahr 2002 deutlich ansteigt und die Planung für das Haushaltsjahr 2003 trotz bereits erheblicher Neuverschuldung mit hohen Risiken belastet ist. Der Bundesrat sieht die dem Bundeshaushaltsentwurf zugrunde gelegten Steuer- und Abgabenerhöhungen gerade in den derzeit wirtschaftlich schwierigen Zeiten als den falschen Weg an. Steuer- und Abgabenerhöhungen verteuern den Faktor Arbeit und erschweren Investitionen, heißt es in der Stellungnahme. In der Folge würden sie zu weiteren Einschränkungen der gesamtwirtschaftlichen Wachstumsperspektiven führen. Letztlich erreiche die Bundesregierung mit ihren Steuererhöhungen keinen Konsolidierungsbeitrag für ihren Haushalt, sondern schaffe zusätzliches Risikopotenzial schaffen.
Demgegenüber betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass die Finanz- und Haushaltspolitik die gesamtwirtschaftlichen Rahmendaten berücksichtige und durch strukturelle Reformen die Voraussetzungen für mehr Wachstum und Beschäftigung schaffe. Dem Entwurf des Haushaltsgesetzes liege die Herbstprojektion der Bundesregierung über die gesamtwirtschaftliche Entwicklung im Jahr 2003 zugrunde. Darin sei von einem Wirtschaftswachstum in Deutschland von real rund eineinhalb Prozent ausgegangen worden. Die Bundesregierung habe auf diese gegenüber früheren Schätzungen bereits verschlechterten Wachstumsaussichten reagiert und die finanzpolitisch notwendigen Konsequenzen gezogen, um bereits im Jahr 2003 wieder einen spürbaren Abbau der Nettokreditaufnahme des Bundes zu erreichen. Mit dem neuen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2003 werde ein Sparpaket vorgelegt, das nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen auf der Ausgabenseite enthalte. Begrenzte Einnahmeerhöhungen durch den Abbau von Steuervergünstigungen und Steuerschlupflöchern würden zur Haushaltskonsolidierung auf allen staatlichen Ebenen beitragen. Aus der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Entwicklung folge ein erneuter Anpassungsbedarf der Wachstumsannahmen, so die Regierung. Die Bundesregierung setze ihren Kurs einer nachhaltigen Haushaltskonsolidierung fort, heißt es in der Gegenäußerung. Alle Einsparpotenziale, aber auch alle Möglichkeiten zur weiteren Strukturverbesserung würden konsequent genutzt. Es bleibe klares Ziel, die im Bundeshaushalt 2003 vorgesehene Nettokreditaufnahme von 18,9 Milliarden Euro entgegen der Bewertung des Bundesrates einzuhalten. Damit leiste der Bund seinen Beitrag zur Einhaltung des gesamtstaatlichen Defizitziels.