Rentenberechnung für Bezieher von Zusatzversorgungen der DDR erläutern
Berlin: (hib/RAB) Die Berechnung der Rente für Personen, die in der ehemaligen DDR eine Zusatz- oder Sonderversorgung erhalten haben, ist Anlass für eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/507). Nach Angaben der Fraktion sind die Altersbezüge für Personen, deren Renten vor dem 1. Januar 1992 begonnen haben, "in einer Vielzahl von Fällen" von der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) falsch berechnet worden. Eine Änderung des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes aus dem Jahre 2001 habe eine neue Kalkulation der Bezüge erforderlich gemacht. Die BfA nehme nur dann eine Neuberechnung der Rente vor, wenn Widerspruch eingelegt worden sei. Die Bundesregierung ist dennoch der Auffassung, dass bei der BfA kein "systematischer Fehler" vorliegt, schreiben die Abgeordneten. Sie wollen unter anderem wissen, in wie vielen Fällen Widerspruch gegen die Rentenbescheide eingelegt worden ist. Auch geht es darum, ob die Regierung das Fehlen eines Hinweises auf mögliche Falschberechnungen in den Rentenbescheiden als "rechtmäßiges Verwaltungshandeln" betrachtet.