Experten begrüßen Initiativen für ein internationales Insolvenzverfahren
Berlin: (hib/HAU) Überwiegend begrüßt haben Sachverständige am Mittwochvormittag Initiativen zur Schaffung eines internationalen Insolvenzverfahrens. Bei einer öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses und des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung standen außerdem Fragen zur Prävention von Finanzkrisen und zur Stabilisierung des Finanzsystems auf der Tagesordnung.
Der deutsche Direktor des Internationalen Währungsfonds (IWF), Karlheinz Bischofberger, unterstützte den von seiner Organisation eingebrachten Vorschlag zur Schaffung eines "Sovereign Debt Restructuring Mechanism" (SDRM). Das SDRM stelle ein völkerrechtlich verankertes Verfahren dar, bringe Gläubiger und Schuldner frühzeitig zusammen, erhalte die staatliche Souveränität des Schuldners und könne, nach dem Vorbild der nationalen Insolvenz, internationale Finanzkrisen zu bewältigen helfen. Nach Ansicht von Wolfgang Kroh, dem Vorstandssprecher der Kreditanstalt für Wiederaufbau, würde ein geordnetes, transparentes und allgemein verbindliches Verfahren zur Schuldenregelung bei der Insolvenz von Staaten eine höhere Rechtssicherheit für Schuldner und Gläubiger bringen. Damit könne die internationale Finanzarchitektur gestärkt werden und die Vorbeugung und Bewältigung von Finanzkrisen verbessert werden. Der Vertreter der Deutschen Bundesbank, Stefan Schönberg, begrüßte die Schaffung des SDRM wie vom IWF vorgeschlagen. Kritisch stehe man hingegen Konzepten von Nichtregierungsorganisationen (NGO) gegenüber, die vorsehen, in die Umschuldungsverhandlungen neben Schuldner und Gläubiger weitere gesellschaftliche Gruppen, insbesondere des Schuldnerlandes, einzubeziehen. Eine vertretbare Lösung auszuhandeln solle vor allem den Vertragsparteien überlassen bleiben, also Regierungen und Gläubigern.
Professor Kunibert Raffer von der Universität Wien stellte hingegen die Vorteile des von ihm erarbeiteten und von einigen NGO als "Fair and tranparent arbitration process" (FTAP) propagierten Modells gegenüber dem SDRM heraus. So intergriere das FTAP explizit den Schuldnerschutz, damit die ungerechtfertigte Diskriminierung eines Schuldnertyps beendet und das Schuldenmanagement an die Standards zivilisierter Rechtswesen herangeführt werden könne. Eine Prioritätensetzung zu Gunsten von Gläubigerinteressen wäre nach Ansicht des Experten im SDRM weiter möglich, jedoch im Rahmen des FTAP völlig ausgeschlossen. Unterstützung erfuhr er vom politischen Koordinator des Netzwerkes "Erlassjahr 2000", Jürgen Kaiser. Während beim SDRM-Verfahren der IWF die Vermittlungs- und Entscheidungsrolle übernehme, gebe es im FTAP ein neutrales Schiedsgericht.
Aus Sicht privater Banken hingegen besteht kein Bedarf an dem vom IWF vorgeschlagenen statutorischen Insolvenzverfahren, erläuterte Bernhard Speyer von der Deutschen Bank Research. Dieses sei nicht zweckmäßig, nicht zielführend und stehe in keinem Verhältnis zu den identifizierten Problemen. Der SDRM würde im Gegenteil erreichte Erfolge konterkarieren und die Finanzierungsbedingungen der Schwellenländer verschlechtern. Der Privatsektor habe in den letzten Jahren aktiv an Vorschlägen und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenprävention und des Krisenmanagements gearbeitet. Dabei seine erste Erfolge auch schon sichtbar, so der Experte.