Keine Bundesmittel für eine Zwischennutzung des Palastes der Republik
Berlin: (hib/WOL) Im Zusammenhang mit der Umsetzung des Bundestagsbeschlusses zum Wiederaufbau des Berliner Stadtschlosses wird der Bund keine Mittel für eine Zwischennutzung des Palastes der Republik zur Verfügung stellen. Dies erklärt die Bundesregierung in der Antwort ( 15/732) auf eine Kleine Anfrage der FDP ( 15/595). Die Bundesregierung unterstütze die Idee einer befristeten Nutzung des asbestsanierten Palastes der Republik, sofern eine Verfestigung der Nutzung oder Verzögerung der weiteren Planung zum Wiederaufbau des Stadtschlosses dabei ausgeschlossen sei. Auch werde die Bundesregierung keine Investition für eine Zwischennutzung des Palastes tätigen. Zur Vergabe von Mitteln des Hauptstadtkulturfonds heißt es, darüber entscheide nicht die Bundesregierung, sondern eine unabhängige Kommission, die sich aus je zwei Vertretern des Bundes, des Landes Berlin sowie einer Kuratorin zusammensetze. Die Kommissionsmitglieder seien nicht an Weisungen gebunden, sondern stützten sich in ihren Entscheidungen auf das Votum eines Beirates, dessen Mitglieder vom Rat der Künste Berlin für jeweils zwei Jahre bestimmt werden. Zu Terminen für die Planung und Umsetzung des Wiederaufbaus des Stadtschlosses wird erklärt, die Arbeitsgruppe unter Leitung der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien werde ihren Abschlußbericht noch im Frühjahr 2003 vorlegen. Im Abschlussbericht werde die Arbeitsgruppe auch zu Fragen des weiteren Verfahrens und der erforderlichen Finanzierungen Stellung nehmen.