Gemeinden von ihrem Beitrag zum Flutopferfonds "Aufbauhilfe" entlasten
Berlin: (hib/VOM) Einstimmig hat der Finanzausschuss am Mittwochvormittag dem Bundestag empfohlen, die Gemeinden von ihrem Beitrag zum Flutopferfonds "Aufbauhilfe" zu entlasten. Einen entsprechenden Änderungsantrag von SPD und Bündnis 90/Die Grünen zum Entwurf der Bundesregierung für ein siebtes Gesetz zur Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes ( 15/510) nahm das Gremium ebenso an wie den Gesetzentwurf selbst, in dessen Titel nun auch die Änderung des Aufbauhilfsfondsgesetzes auftauchen wird. Der Beitrag der Länder an den Fonds soll damit von 3,593 Milliarden Euro auf 2,774 Milliarden Euro reduziert werden, so dass der Gemeindeanteil in Höhe von 819 Millionen Euro ab 2003 entfällt. Im Gegenzug sollen die Schäden an der Infrastruktur des Bundes aufgrund des Hochwassers nicht mehr aus Mitteln des Fonds, sondern unmittelbar aus dem Bundeshaushalt, und zwar aus dem Etat des Bundesministeriums für Verkehr und Bauwesen, finanziert werden.
Die Fraktionen begrüßten einhellig die Entlastung der Kommunen, deren finanzielle Situation seit geraumer Zeit angespannt ist. Die Bundesregierung erläuterte, dass für die Beseitigung der Schäden an der Infrastruktur des Bundes in den betroffenen Regionen 950 Millionen Euro veranschlagt seien, die nun aus dem Verkehrsetat zu finanzieren wären. Sie betonte darüber hinaus, es sei ihr um eine Entlastung der Kommunen nach deren Leistungsfähigkeit gegangen. Eine Senkung der Gewerbesteuerumlage wäre etwa gleich teuer geworden, so die Regierung, es hätten dann jedoch nur jene Gemeinden eine Entlastung erfahren, die über nennenswerte Gewerbesteuereinnahmen verfügen. Aus dem Fonds werden zum einen Mittel an die Länder, so genannte Pauschalmittel, zugewiesen. Sie können zur Kofinanzierung von Bund-Länder-Programmen sowie für eigene Programme verwendet werden. Diese entsprechen nach Regierungsangaben etwa dem Länderbeitrag in Höhe von 3,593 Milliarden Euro. Bislang seien davon 739,17 Millionen Euro zugewiesen worden. Darüber hinaus würden aus dem Fonds die Bundesprogramme sowie die Bundesanteile der Bund-Länder-Programme in Höhe von rund 3,3 Milliarden Euro bezahlt. Davon seien bis Anfang April 2,15 Milliarden Euro zugewiesen worden. Bereits im vergangenen Jahr seien im Vorgriff auf den Fonds 480,04 Millionen Euro abgeflossen, so dass insgesamt 2,63 Millionen Euro an Programmmitteln in Anspruch genommen worden seien.
Mit der Änderung des Gemeindefinanzreformgesetzes soll das Inkrafttreten eines neuen Verteilungsschlüssels für den Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um ein Jahr auf den 1. Januar 2004 verschoben werden. Bei der Ermittlung der Verteilungsschlüssel werden die Einkommensteuerbeträge berücksichtigt, die auf zu versteuernde Einkommen bis zu bestimmten Höchstbeträgen entfallen. Mit dem Entwurf sollen diese Höchstbeträge auf 30 000 Euro/60 000 Euro (Alleinstehende/Verheiratete) in den alten und 25 000 Euro/50 000 Euro in den neuen Ländern angehoben werden.