Befristung im Gesetz über befriedete Bezirke für Verfassungsorgane streichen
Berlin: (hib/MAR) Die im Gesetz zur Neuregelung des Schutzes von Verfassungsorganen des Bundes (BefBezG) festgelegte Befristung bis zum 30. Juni 2003 soll ersatzlos gestrichen werden. Zu diesem Zweck haben die Fraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf ( 15/805) eingebracht. Das Gesetz, das das Verfahren über die Zulassung von Versammlungen in den befriedeten Bezirken der Verfassungsorgane Deutscher Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht neu gestaltet hat, habe sich bewährt, heißt es zur Begründung. Ebenfalls bewährt habe sich die Berichtspflicht des Bundesministeriums des Innern über die Erfahrungen mit dem im BefBezG vorgegebenen Verfahren. Diese Berichtspflicht solle, so die Fraktionen, deshalb im Rhythmus der Legislaturperioden beibehalten werden.