Union will Rechte von Verletzten im Strafprozess stärken
Berlin: (hib/BES) Die Verletztenrechte im Strafprozess sollen nach dem Willen der CDU/CSU-Fraktion gestärkt werden. In einem Gesetzentwurf ( 15/814) schlägt die Union vor, das zweite Opferschutzgesetz in diesem Sinne zu ändern. In den vergangenen Jahren seien die Bedürfnisse der Opfer von Straftaten zwar zunehmend ins Bewusstsein gerückt, dennoch fehle es nach wie vor an einer grundlegenden Neubestimmung der Rolle der Verletzten im Strafprozess, heißt es zur Begründung. Gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt sich nach Ansicht der Antragsteller bereits aus der Unübersichtlichkeit und Inkonsistenz des geltenden Rechts, insbesondere jedoch vor dem Hintergrund der grundrechtlichen Schutzpflichten des Staates gegenüber den Verletzten. So verpflichte die verfassungsmäßige Ordnung des Grundgesetzes die staatlichen Organe im Falle einer Straftat nicht nur zur Aufklärung des Sachverhaltes und dazu, den mutmaßlichen Täter in einem fairen Verfahren dem gesetzlichen Richter zuzuführen. Sie verpflichte die staatlichen Organe auch, sich schützend und fördernd vor die Grundrechte der Verletzten zu stellen.
Der Entwurf der Union sieht die Stärkung der Verletztenrechte auf drei Ebenen vor: Zum einen solle der Schutz der Persönlichkeitsrechte in Hinblick auf schwerwiegende und anhaltende psychische Verletzungen gestärkt werden. Insbesondere Opfer von Gewalttaten seien davon betroffen. Auch sollten nach Vorstellung der Abgeordneten die Teilhaberechte der Verletzten durch eine aktive Teilnahme an Verfahren gestärkt werden. Dadurch würde sich die Rolle der Verletzten vom Beweismittel bis hin zum Verfahrensbeteiligten wandeln. Des Weiteren schlagen die Parlamentarier vor, die Möglichkeiten für Geschädigte zu verbessern, vermögensrechtliche Ansprüche bereits im Strafverfahren geltend zu machen. Dies würde den Verletzten im Kernbereich seiner legitimen Interessen stärken und zu einer sinnvolleren Verwendung prozessualer Ressourcen führen, argumentiert die Fraktion in ihrem Gesetzentwurf.