Über Internalisierungssystem an der Börse Auskunft geben
Berlin: (hib/VOM) Eine unterschiedliche Auslegung der Anwendung börsenrechtlicher Vorschriften in der Praxis hat die CDU/CSU-Fraktion zum Gegenstand einer Kleinen Anfrage ( 15/819) gemacht. Vor kurzem habe die NASDAQ Deutschland, die durch den Zusammenschluss der Berliner und Bremer Börse mit der Beteiligung anderer Investoren entstanden sei, bekannt gegeben, die Genehmigung der Börsenordnung erhalten zu haben. Danach könne ein Internalisierungssystem zugleich mit einem Börsenpreis angeboten werden. Das Prinzip von Internalisierungssystemen besteht nach Darstellung der Union darin, dass die Preisbildung in einem "bilateralen Ausführungsmechanismus" stattfindet. Dies sei der Fall, wenn nur der Anleger und die das Internalisierungssystem betreibende Bank Zugang zum Auftrag haben oder wenn alle Marktteilnehmer prinzipiell Zugang zum Internalisierungssystem haben, jedoch nicht gegeneinander abschließen können. Als Folge sei die Preisbildung in Internalisierungssystemen nicht völlig transparent. Bei solchen Verfahren komme kein Börsenpreis im Sinne des Börsengesetzes zustande. Diese Argumentation habe der Entscheidung der hessischen Börsenaufsicht zu Grunde gelegen, als sie die Verleihung des Qualitätssiegels "Börsenpreis" auf derartige Ausführungsmechanismen und auf das Internalisierungssystem Xetra Best der Deutschen Börse AG abgelehnt habe. Die Aufsichtsbehörden in Berlin und Bremen hätten für ein gleichartiges System jedoch die Verwendung des Begriffs "Börsenpreis" zugelassen.
Die Regierung soll das von der Berliner/Bremer Börsenaufsicht zugelassene Internalisierungssystem beurteilen und sagen, was sie erwägt, um eine weitestgehend einheitliche Anwendung der anlegerschützenden Regeln des Börsengesetzes sicherzustellen. Auch soll sie die zunehmende Verbreitung von Internalisierungssystemen beurteilen und sagen, welche Auswirkungen es auf den Finanzplatz hat, wenn Investoren innerhalb Deutschlands zu unterschiedlich behandelt werden.