"Positivliste keine neue Maßnahme zu Lasten der deutschen Pharmaindustrie"
Berlin: (hib/RAB) Die kürzlich von der Koalition vorgelegte Arzneimittel-Positivliste ( 15/800) ist grundsätzlich keine neue Maßnahme, die zu Lasten der deutschen forschenden pharmazeutischen Industrie geht. Dies schreibt die Bundesregierung in ihrer Antwort ( 15/797) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU ( 15/702). Jedoch könnten die Auswirkungen auf Unternehmen und den Arbeitsmarkt nach dem derzeitigen Kenntnisstand nicht genau beurteilt werden, heißt es weiter. Bereits heute werde ein Teil der mit der Positivliste ausgeschlossenen Arzneimittel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen gezahlt. Durch das Wirtschaftlichkeitsgebot und Richtlinien der Bundesausschüsse sei bereits jetzt das Verordnungsspektrum der Ärzte eingeschränkt. Den Angaben zufolge betrifft die Nichtaufnahme bestimmter Arzneimittel in die Positivliste nach Berechnungen der Krankenkassen ein Verordnungsvolumen von zirka 1,7 Milliarden Euro pro Jahr.
Die Regierung ist der Überzeugung, dass es zu der Arzneimittel-Positivliste keine sinnvolle Alternative gibt. Nur so könne gewährleistet werden, dass eine Arzneimitteltherapie nach dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse für die gesetzlich Versicherten auch weiterhin finanzierbar bleibt. Mit der Liste könne rascher auf Veränderungen von Märkten und auf neue Erkenntnisse reagiert werden als dies mit dem Instrument der Zulassung möglich sei. Laut Antwort ist für das Gesetzesvorhaben im Parlament über die übliche einstufige Anhörung hinaus ein zweistufiges Verfahren für pharmazeutische Unternehmer vorgesehen, damit diese die Aufnahme bisher nicht berücksichtigter Arzneimittel in die Positivliste beantragen können.