Regierung: Hartz-Reformen führen zu Mindereinnahmen der Sozialversicherung
Berlin: (hib/RAB) Die Bundesregierung geht davon aus, dass durch die seit dem 1. April geltende Geringfügigkeitsgrenze von 400 Euro und die Einführung der Gleitzone zwischen 400 und 800 Euro mit einem reduzierten Sozialversicherungsbeitrag im Saldo Mindereinnahmen der Sozialversicherung entstehen. Dies geht aus einem Regierungsbericht ( 15/758) zu den Auswirkungen des Gesetzes zur Neuregelung der geringfügigen Beschäftigungsverhältnisse auf den Arbeitsmarkt, die Sozialversicherung und die öffentlichen Finanzen hervor. Während durch die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze Mindereinnahmen entstünden, seien durch die Einbindung von geringfügig Beschäftigten in Privathaushalten in die Sozialversicherung Mehreinnahmen zu erwarten. Bisher seien diese Arbeitsverhältnisse an der Sozialversicherung vorbei ausgeübt worden.
Die Regierung weist in ihrem Bericht darauf hin, dass den Mehreinnahmen der Sozialversicherung in einigen Bereichen auch zusätzliche Ausgaben gegenüberstehen, etwa für die gesetzliche Rentenversicherung. Im Einzelnen erwartet die Exekutive nach eigenen Angaben im laufenden Jahr 300 Millionen Euro Mindereinnahmen für die Rentenversicherung und 100 Millionen Euro Mindereinnahmen jeweils für die Kranken- und Pflegeversicherung. Für das Jahr 2005 prognostiziert die Regierung für die Rentenversicherung Einnahmeverluste in Höhe von 400 Millionen Euro und für die Kranken- und Pflegeversicherung wiederum jeweils 100 Millionen Euro.
Dem Bericht zufolge ist es mit der Umsetzung der Vorschläge der Hartz-Kommission gelungen, die immer wichtiger gewordene geringfügige Beschäftigung zukunftsfähig zu machen. Die Wirtschaft habe damit flexible Gestaltungsmöglichkeiten für Beschäftigungen im Niedriglohnbereich. Gleichzeitig seien die Arbeitnehmer weiterhin sozial abgesichert, da sie in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen würden. Weiter heißt es, mit der Einführung einer Gleitzone für die Sozialversicherungsbeiträge, die bei den Entgelten zwischen 400 und 800 Euro graduell ansteigen, würde der Übergang von der Versicherungsfreiheit zur vollen Abgabenlast erheblich attraktiver gestaltet. Die Regierung ist davon überzeugt, dass mit diesen Reformen geringfügige Beschäftigung modernisiert und entbürokratisiert wurde. Damit sei auf der Seite der Sozialversicherung eine wichtige Weiche für mehr Beschäftigung gestellt worden. Nun sei es entscheidend, dieses wichtige Instrumentarium anzuwenden und den Arbeitsmarkt im unteren Lohnbereich dauerhaft zu stabilisieren und auszubauen.