Betreiber kleiner Beherbergungsbetriebe nicht von der Anzeigepflicht befreien
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung hält es weder für möglich noch für notwendig, die Betreiber von kleinen Beherbergungsbetrieben mit bis zu acht Betten von der Pflicht zu befreien, ihr Gewerbe anzuzeigen. Dies teilt sie in ihrer Antwort ( 15/895) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion ( 15/845) mit. Bei der Gewerbeanzeige handele es sich um eine allgemeine Registrierungspflicht, die für alle Gewerbetreibenden gelte und die sie nicht mit übermäßiger Bürokratie belaste. Dabei gebe es auch nicht "zahlreiche Formularsätze", wie es die FDP dargestellt hatte, sondern nur ein einziges Formular jeweils für die An-, Um- und Abmeldung. Klagen der betroffenen Verwaltungen aus den Ländern, wonach die Gewerbeanzeige einen hohen Verwaltungsaufwand nach sich ziehe, sind der Regierung nach eigener Aussage nicht bekannt. Die in der Gewerbeordnung vorgesehene zentrale Anzeige eines Gewerbebetriebes ersetze die ansonsten notwendigen Informationssysteme bei den einzelnen Fachbehörden, die eine höhere Bürokratiekostenbelastung nach sich ziehen würden, heißt es. Die gewerberechtliche Anzeige sei nur dann nicht erforderlich, wenn der geschäftliche Umfang vernachlässigenswert gering, vor allem auch zeitlich beschränkt sei. Die Grenze dieser "gewerberechtlichen Bagatelle" hänge vom Einzelfall ab. Wenn durchgängig acht Betten angeboten würden, könne man jedoch nicht von einer solchen Bagatelle sprechen, stellt die Regierung fest. Damit könnten bereits erhebliche Umsätze und Gewinne erzielt werden, die "die Annahme eines Gewerbebetriebes" nahe legten.