Datenschutzbeauftragter: Zwiespältige Bilanz für 2001 und 2002
Berlin: (hib/OHO) Eine "zwiespältige Bilanz" hat der Bundesdatenschutzbeauftragte in seinem Tätigkeitsbericht für die Jahre 2001 und 2002 ( 15/888) gezogen. Er begrüßt ein wachsendes Gespür für die Belange des Datenschutzes, ist jedoch gleichzeitig der Ansicht, dem Datenschutz werde nicht der gebührende Stellenwert eingeräumt. Schuld seien stetig wiederholte Missverständnisse und Vorurteile in der öffentlichen Diskussion, wonach Sicherheit und Datenschutz sich zwangsläufig widersprechen. Zwar seien einige Kritikpunkte des letzten Berichtes inzwischen umgesetzt oder "einer Lösung nähergebracht" worden, andere aber wiederholt vernachlässigt worden. Mehrfach erfolglos habe der Bundestag die Regierung aufgefordert, den Entwurf eines Arbeitnehmerdatenschutzgesetzes vorzulegen. Einer gesetzlichen Regelung bedürfe es auch zur Aufnahme und Verbreitung personenbezogener Bilddaten. "Mit großer Sorge" erfüllt den Beauftragten der weitere deutliche Anstieg von Telefonüberwachungen in Deutschland, ohne das es dafür eine "nachvollziehbare, befriedigende Erklärung" gebe. Gewarnt wird vor einer "schleichenden und sich fast unbemerkt entwickelnden Überwachungskultur". Stellung bezieht der Datenschutzbeauftragte im weiteren zur Thematik transparenter werdender Finanzmärkte, weist auf Probleme durch die verbesserten Möglichkeiten elektronischer Kommunikation hin und hinterfragt die Zulässigkeit von Genomanalysen zu unterschiedlichen Zwecken. Fraglich sei, wie viele Informationen Krankenkassen über Pflegebedürftige erlangen dürfen und gewürdigt wird ein verbesserter Opferschutz bei der Veröffentlichung von Stasi-Unterlagen.
Der Terroranschlag vom 11. September 2001 und die daraus resultierenden Bemühungen, die innere Sicherheit zu verbessern, haben laut Bericht "Recht und Praxis des Datenschutzes nachhaltig beeinflusst". Positiv sei die Befristung neuer Zugriffsbefugnisse für die Sicherheitsbehörden und deren Erfolgskontrolle, in Frage gestellt wird aber die Wirksamkeit der Rasterfahndung und kritisiert, dass Datenlöschungen erst ab Frühjahr 2003 vorgenommen wurden. Strikt beachtet werden müsse auch der gesetzliche Grundsatz von Erfordernis und Verhältnismäßigkeit bei der Bekämpfung der Geldwäsche. Die Gesetze führten zu einer sehr weit gehenden Transparenz des Finanzmarktes und des Anlageverhaltens jeden Bürgers und bedrohten so das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zu begrüßen seien zwar verbesserte Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation im amtlichen Schriftverkehr und zwischen Bürger und Verwaltung, hinzuweisen sei aber auch hier auf datenschutzrechtliche Probleme. Der Bürger müsse sich fragen, wie gläsern er um seiner Bequemlichkeit wegen werden wolle. Nicht ohne Probleme seien mögliche Neuerungen im Gesundheitswesen wie die elektronische Gesundheits- oder Patientenkarte. Am Ende müssten Lösungen gefunden werden, die dem Bürger absolut transparent seien, damit er "Herr seiner Daten" bleibe.