Bundesratsentwurf zur Hilfsmittelversorgung Pflegebedürftiger ohne Mehrheit
Berlin: (hib/RAB) Eine Bundesratsinitiative zur Sicherung der Hilfsmittelversorgung von Pflegebedürftigen ( 15/308) hat am Mittwochvormittag nicht die Unterstützung des Gesundheitsausschusses gefunden. CDU/CSU und FDP stimmten für den Entwurf, während die Koalition ihn ablehnte. Die Sozialdemokraten bezeichneten den Entwurf zum gegenwärtigen Zeitpunkt als "nicht unbedingt zwingend". Er sei nicht geeignet, nachhaltige Lösungen für die Probleme bei der Hilfsmittelversorgung von pflegebedürftigen Personen zu finden. Die Fraktion kündigte an, wie in der Koalitionsvereinbarung festgehalten, noch in dieser Legislaturperiode die Problematik gesetzlich zu regeln. Schwierigkeiten gebe es insbesondere bei den Zuständigkeiten, die deutlicher gemacht werden müssten. Nach Auffassung der CDU/CSU hat die Anhörung von Sachverständigen gezeigt, dass der Bundesratsentwurf die Situation der Pflegebedürftigen verbessern würde. Momentan bestehe Rechtsunklarheit darüber, was die Krankenkassen an Hilfsmitteln zahlen. Diese Unsicherheit werde durch jüngste Kürzungen im gesetzlich vorgeschriebenen Leistungskatalog noch weiter erhöht. Die Praxis bei der Verordnung von Hilfsmitteln habe gezeigt, dass die Probleme momentan auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werden. Nach dem Willen der Unionsabgeordneten soll die Bundesregierung per Verordnung Klarheit über die Erstattungsfähigkeit von Hilfsmitteln schaffen.
Auch die Bündnisgrünen bekundeten ihren Willen, noch in dieser Legislaturperiode Klarheit über die Hilfsmittelversorgung schaffen zu wollen. Im derzeitigen Stadium der Beratungen auf der Fachebene sei es aber nicht richtig, den vorliegenden Bundesratsentwurf zu verabschieden. Die Fraktion wies darauf hin, dass insbesondere Probleme der medizinischen Rehabilitation weiterhin ungelöst seien. Nach Überzeugung der FDP würde die Initiative der Länderkammer die Situation der Betroffenen verbessern. Die Abgeordneten forderten die Regierung auf, einen konkreten Zeitplan für das Gesetzesvorhaben zu nennen und bereits jetzt Vorschläge zu unterbreiten. Die Ablehnung des Entwurfs sei insofern bedauerlich, als er Klarheit über die Zuständigkeiten für die Hilfsmittelversorgung geschaffen hätte.