Bundesrat fordert Reform der gesetzlichen Unfallversicherung
Berlin: (hib/RAB) Im Zuge der Gesamtreform der sozialen Sicherungssysteme soll auch die gesetzliche Unfallversicherung an die globalisierte Wirtschaft angepasst werden. Dies fordert der Bundesrat in seiner Stellungnahme zu einem Gesetzentwurf der Regierung zur Änderung des Siebten Sozialgesetzbuches ( 15/1070). Der Entwurf der Regierung ist gleichlautend mit einer Gesetzesinitiative der Koalition ( 15/812). Nach Überzeugung der Länderkammer ist es nötig, die gesetzliche Unfallversicherung auf das langfristig Finanzierbare zu konzentrieren und dabei die gestiegene Fähigkeit der Bürger zur eigenverantwortlichen Absicherung von Lebensrisiken zu berücksichtigen. Gleichzeitig müssten die Bedürftigen im Versicherungsfall ihre soziale Position erhalten können.
Insgesamt begrüßt der Bundesrat den Regierungsentwurf, da er zum Ziel habe, einen wirksamen Lastenausgleich zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften zu Gunsten der Bauwirtschaft zu schaffen. Allerdings gehe die Regierung bei der Reform des Lastenausgleiches nicht weit genug und entlaste die Bauwirtschaft und andere betroffene Wirtschaftszweige bei den Unfallversicherungsbeiträgen nicht nachhaltig genug. Angesichts des Strukturwandels mit dauerhaft sinkenden Lohnsummen sei weiterhin mit hohen Beiträgen zur Unfallversicherung zu rechnen. In ihrer Gegenäußerung begrüßt die Regierung die weitgehende Zustimmung der Länderkammer zum Gesetzentwurf. Dies gelte insbesondere für die Neugestaltung des Lastenausgleichsverfahrens zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften. Im Hinblick auf die solidarische Lastenverteilung aller brancheninternen Möglichkeiten müssten die Kostensenkungspotenziale ausgeschöpft werden. Gleichwohl will sie prüfen, ob die gesetzliche Unfallversicherung angesichts der gewandelten Bedingungen des europäischen Binnenmarktes und der globalisierten Wirtschaft angepasst werden müsse. Dabei will sie die Vorschläge des Bundesrates berücksichtigen.